Führerschein speziell für Feuerwehrleute
SCHLÜCHTERN - Neuerdings gibt es einen speziellen Feuerwehr-Führerschein zum Fahren von Einsatzfahrzeugen mit einem bestimmten Gesamtgewicht. Die Schulungen sind jetzt im Bereich der Stadt Schlüchtern angelaufen.
Geschuldet ist das Erfordernis des neuen Führerscheins, der als "Große Fahrberechtigung" bezeichnet wird, dem Umstand der neuen Generation von Einsatzfahrzeugen mit einem höheren Gesamtgewicht.
Das seitherige Tragkraftspritzenfahrzeug , mit dem die Mehrzahl der Stadtteilwehren ausgestattet ist, hat ein Höchstgewicht von 3,5 Tonnen und konnte mit dem Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden. Weil gerade in ländlichen Gegenden auch kleinere Feuerwehren auf Wasser führende Fahrzeuge angewiesen sind, um schnellstmöglich wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem Stadtteil einleiten zu können, gibt es neuerdings so genannte Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSFW). Diese Fahrzeuge haben jedoch ein Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen und können mit der Klasse B nicht mehr gefahren werden. Lediglich die Inhaber der alten Führerscheinklasse drei dürfen diese Fahrzeuge steuern.
Diese Situation bedeutet für die Feuerwehren eine Problematik, weil alle jüngeren Einsatzkräfte für die neuen Fahrzeuge nicht fahrberechtigt sind. Wie Stadtbrandinspektor Helmut Zinkand mitteilt, haben im Bereich der Stadt Schlüchtern die Feuerwehren Breitenbach und Hutten bereits neue TSFW, in diesem Jahr folgen die Wehren Hohenzell und Kressenbach und in den Folgejahren weitere Stadtteile. Der Gesetzgeber habe auf dieses Erfordernis reagiert und eine "Hessische Fahrberechtigungsverordnung" für Feuerwehren, Rettungsdienste und sonstige Hilfsorganisationen herausgegeben.
Darin ist geregelt, dass die ehrenamtlichen Kräfte in einer speziellen Schulung die Berechtigung für das Führen der besonderen Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen erwerben können. Hierzu gehört unter anderem die Fahrerlaubnis der Klasse B, ein Führungszeugnis, eine Einweisung in das Führen des Einsatzfahrzeuges mit mindestens acht Fahrstunden mit abschließender Prüfung sowie das Absolvieren des Maschinisten-Lehrgangs.
Die Ausbildung ist in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt. Für die Wehren der Stadt Schlüchtern fungieren Heiko Kirchner und Jan Möller aus Hohenzell als Fahrlehrer.
Erster Fahrschüler war Steffen Müller, neuer Wehrführer der Feuerwehr Hutten. Mit der Prüfungsbestätigung durch einen Feuerwehr-Kreisausbilder wird die Fahrtberechtigung von der Führerscheinstelle eingetragen. "Mit der Lösung der Fahrlehrer aus eigenen Reihen der Feuerwehren, anstatt eine Fahrschule zu engagieren, werden der Stadt Kosten erspart", betont Zinkand. Unberührt von der neuen Reglung für die TSFW-Fahrzeuge bleibt das Erfordernis des LKW-Führerscheins (Klasse C) für größere Einsatzfahrzeuge.