Bislang war der 39-Jährige nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Allerdings hat er mehrere Einträge im Fahreignungsregister. So wurde er bereits einmal wegen des Telefonierens mit dem Mobiltelefon am Steuer seines Fahrzeugs und wegen zwei größeren Geschwindigkeitsübertretungen aktenkundig, was alles „nicht absichtlich“ passiert sei, betonte der Angeklagte.
Diese Häufung von Delikten missfiel Richter Wolfgang Ott und erschwerte seine Urteilsfindung. Letztlich verurteilte er den Bad Orber zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu jeweils 30 Euro). Auf den Führerschein, der ihm bereits vor sechs Monaten entzogen wurde, muss der Angeklagte weitere fünf Monate verzichten.
Der Vorsitzende sprach von einer vergleichsweise milden Strafe. Die könne er bei einem erneuten Vorfall nicht mehr erwarten, weil er nun gewarnt sei. Er solle künftig besser auf seine Fahrerlaubnis aufpassen, sonst könne er das nächste Mal möglicherweise sein Unternehmen schließen.
Auch in Unterfranken ist ein Mann betrunken am Steuer erwischt worden. Die Polizei zog den 26-jährigen Sprinter-Fahrer aus dem Verkehr.