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„Polternde“ Kloschlüssel als Beweisstück: 54-Jähriger bestreitet Unfallflucht

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Eine Toilettenschüssel wurde vor dem Amtsgericht Gelnhausen zum Beweisstück. (Symbolbild)
Eine Toilettenschüssel wurde vor dem Amtsgericht Gelnhausen zum Beweisstück. (Symbolbild) © dpa/Ralf Hirschberger

Eine gebrauchte Toilettenschüssel spielte in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Gelnhausen eine wichtige Rolle. Dabei ging es eigentlich um eine Unfallflucht.

Gelnhausen/Bad Orb - Angeklagter in diesem Fall ist ein 54-Jähriger. Ihm wird vorgeworfen, am 17. Oktober vergangenen Jahres beim seitlichen Einparken in der Sälzer Straße in Bad Orb ein anderes Auto angefahren und dabei einen Fremdschaden von 750 Euro verursacht zu haben.

Der Mann aus Hanau räumte nun vor Gericht zwar ein, zur fraglichen Zeit dort am Rangieren gewesen zu sein. Eine von ihm verursachte Beschädigung an dem fremden Fahrzeug stritt er jedoch ab. Und da kam das Klosett ins Spiel. Das lag hinten im Auto des Angeklagten. Daneben noch in Säcken verpacktes Geschirr. Alles eigentlich für einen Polterabend zwei Tage vorher gedacht, erklärte der Mann. Weil auf der fröhlichen Feier allerdings dann doch nicht Porzellan zerschlagen werden durfte, verblieb es im Auto.

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Zeugin vernimmt Poltern: Zerbrochene Kloschüssel oder Parkschaden?

Beim Einparken traf er nach seinen Angaben nicht im ersten Versuch die Parklücke, sondern fuhr kräftig gegen den Bordstein. Die Erschütterung sei so heftig gewesen, dass dabei die Toilettenschüssel im Kofferraum in Bewegung geriet und „polternd“ gegen die Heckklappe prallte. Dieses sei das einzige Geräusch bei dem Fahrmanöver gewesen, was von einer Zeugin möglicherweise als Aufprall an dem parkenden Fahrzeug gedeutet wurde.

Diese 34-Jährige war im Auto dahinter in der Sälzer Straße und musste warten, bis sie die Stelle passieren konnte. Sie hatte aber nicht nur einen „Knall“ vernommen, sondern auch das Wackeln des Fahrzeugs: „Das war ein ganz schöner Wumms.“

Der Angeklagte war sich dennoch „absolut sicher“, nicht gegen den anderen Wagen gestoßen zu sein. An seinem Fahrzeug sei kein Schaden feststellbar, zudem am Unfallort keine Splitter oder Lackreste auffindbar. Die Polizei hatte allerdings an seinem Fahrzeug schon eine kleine Beschädigung registriert.

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Nach vermeintlichem Unfall mit „beteiligter“ Kloschlüssel: Verfahren eingestellt

Diskussionen gab es dann auch über die Höhe des Schadens an dem Fremdfahrzeug. Noch am Unfallort soll die später hinzugekommene Geschädigte geäußert haben, dass an ihrer Frontpartie ein Vorschaden vorhanden war. Vor Gericht stritt sie das zunächst rundweg ab. Nach intensivem Nachfragen verneinte sie zumindest, dass es eine größere Beschädigung gegeben habe.

Für Richter Dr. Wolfgang Ott war „völlig klar“: Der Hanauer hatte das andere Fahrzeug touchiert und das auch realisiert. Er wertete das als „normalen Parkrempler“. Allerdings könne er einen Schaden in dem Ausmaß nicht verursacht haben. Wegen dieser ungeklärten Frage stellte der Vorsitzende das Strafverfahren vorläufig ein. Allerdings muss der Beschuldigte 500 Euro an die Opferhilfeorganisation „Weißer Ring“ zahlen. (ls)

Lesen Sie hier: Vor Gericht: 53-Jähriger hat Container in Schlüchtern angezündet - Filmriss vom Tatabend? Kurios war auch ein anderer Fall, der zuletzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen verhandelt worden ist. Ein Fußgänger hatte Unfallflucht begangen und begründete sein Delikt kurios – wegen eingekaufter Tiefkühlprodukte habe er am Unfallort nicht warten können.

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