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Flugunfall mit zwei Toten: Missglückte Notlandeübung war die Ursache

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Bei dem Flugunglück nahe der A66 sind zwei Männer gestorben.
Bei einem Flugunglück nahe der A66 in Gelnhausen im Juni 2021 sind zwei Männer gestorben. © Fuldamedia

Zwei Männer sind im Juni 2021 bei einem Übungsflug mit einem Ultraleichtflugzeug abgestürzt und gestorben. Knapp eineinhalb Jahre nach dem Unglück im Main-Kinzig-Kreis steht nun die Ursache fest.

Gelnhausen - Eine missglückte Notlandeübung war nach Erkenntnissen von Ermittlern die Ursache für den Absturz eines Ultraleichtflugzeuges mit zwei Toten nahe Gelnhausen. Bei dem Unglück waren im Juni vergangenen Jahres ein 53 Jahre alter Mann aus Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) sowie ein 67-Jähriger aus dem nordbayerischen Alzenau ums Leben gekommen.

„Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass bei einer Notlandeübung im Querabflug, in geringer Flughöhe, die Mindestfluggeschwindigkeit unterschritten wurde und es unerwartet zu einem Strömungsabriss kam“, heißt es im Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Main-Kinzig-Kreis: Flugunfall mit zwei Toten - Ursache steht nun fest

Demnach sei der 53-jährige Pilot des Ultraleichtflugzeuges „wahrscheinlich nicht ausreichend auf den Ablauf der Notlandeübung vorbereitet“ gewesen, befanden die Experten. „Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass er von der Situation zunächst überrascht war, dem rapiden Geschwindigkeitsabbau nicht durch Drücken am Steuerknüppel entgegenwirkte und möglicherweise auch nicht bemerkte, dass sich das Flugzeug in einem unkoordinierten Flugzustand befand.“

Der neben ihm sitzende Fluglehrer habe wahrscheinlich Vertrauen in die Handlungsfähigkeiten des Piloten gehabt, unter anderem aufgrund von dessen Ausbildung und vorangegangenen gemeinsamen Flügen. „In der Notlandeübung war er daher eventuell abgelenkt beziehungsweise widmete der Übung nicht die erforderliche Aufmerksamkeit“, hieß es in dem Bericht. Eine korrigierende Reaktion auf den plötzlichen Strömungsabriss sei somit zu spät gekommen.

Grundsätzlich gelte: Während einer Flugausbildung und bei Überprüfungsflügen müsse der verantwortliche Fluglehrer beziehungsweise Prüfer zwischen dem Lehrerfolg, der Realitätsnähe und einer ausreichenden Sicherheitsreserve abwägen, erklärte die BFU.

Archiv-Video: Main-Kinzig-Kreis - Erfahrene Piloten sterben bei Flugzeugabsturz 

„Häufig stehen Realitätsnähe und Sicherheitsreserve im Gegensatz. Beides gleichzeitig lässt sich in der Regel nicht einhalten.“ Hier bedürfe es der Methodik und Didaktik des Fluglehrers um beides zu verbinden „und trotz ausreichender Sicherheitsreserven Realitätsnähe zu erzeugen“. (dpa)

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