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Dealer lagert Marihuana im Bettkasten - Fünf Jahre Bewährungszeit

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Rund 580 Gramm Marihuana fand die Polizei im Bettkasten eines 34-Jährigen aus dem Kinzigtal. (Symbolbild) © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein 34-Jähriger vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.

Steinau - Außerdem muss der Steinauer eine Geldstrafe von 1500 Euro an die Lebenshilfe Gelnhausen bezahlen. Die Bewährungszeit wurde mit fünf Jahren ungewöhnlich hoch angesetzt.

Dealer aus dem Kinzigtal lagert Marihuana im Bettkasten

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen der Kriminalpolizei – auch mit Überwachungsmaßnahmen – hatten die Ermittler am 21. Januar 2021 zugeschlagen und den 34-Jährigen in seinem Auto festgenommen. Anschließend durchsuchten sie sein Zimmer in der elterlichen Wohnung in Steinau (Kinzigtal). Dabei fanden sie im Bettkasten rund 580 Gramm Marihuana und typische Dealer-Utensilien wie zwei Feinwaagen, diverse Verpackungsmaterialien sowie drei Mobiltelefone. Außerdem spürten die Fahnder in Auto und Wohnung rund 44.000 Euro an Bargeld auf.

Vor Richter Andreas Weiß ließ der Steinauer über seinen Verteidiger sämtliche Vorwürfe umfassend einräumen. Er sei als Dealer tätig gewesen, um seinen eigenen Drogenkonsum, der vornehmlich an den Wochenenden stattfand, zu finanzieren. Den Lieferanten der Rauschmittel wollte er nicht benennen. Auch lehnte er Angaben dazu ab, wie seine Geschäfte abliefen.

Der Anwalt legte eine Bescheinigung vor, wonach der Angeklagte seinerzeit einen Darlehensvertrag über 40.000 Euro abgeschlossen hatte. Damit wollte er die Herkunft eines Großteils des gefundenen Geldes beweisen.

Auf einen Betrag von 7600 Euro als Einnahmen aus Drogengeschäften verzichtete er freiwillig – ebenso auf eines der Handys. Den Kredit habe sein Mandant aufgenommen, um eine in seinem Kulturkreis übliche große Hochzeit auszurichten. Allerdings gab der Steinauer an, heute noch immer verlobt zu sein. Die polizeiliche Durchsuchung habe seinen Mandanten nachhaltig beeindruckt, so dass er mittlerweile dem Konsum von Rauschgift entsage.

Der 34-Jährige war schon zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, seinerzeit wegen zwei Fällen von gemeinschaftlicher Geldfälschung. Richter Weiß honorierte das umfassende Geständnis des Mannes. Die Polizeiaktion sei offenbar ein „heilsamer Schock“ gewesen. Deswegen könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Nicht im Bettkasten sondern im Intimbereich versteckte ein 21-Jähriger aus Bad Orb Amphetamin und starke Schmerzmittel. Er wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. (ls)

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