Auszüge und Briefverkehr, beispielsweise die Mahnungen des Altenheims, habe sie gezielt vor ihm versteckt. Die Frau leide unter einer psychischen Erkrankung, beteuerte der Verteidiger des Mannes. Diese bestätigte später als Zeugin die Vorwürfe und räumte ein, die Gelder abgehoben zu haben.
Somit blieb Richter Ott nichts anderes übrig, als das Strafverfahren gegen den 56-Jährigen auszusetzen. Zunächst soll die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei Details zu dem Handeln der Frau herausfinden. (ls)