In ihrer verworrenen und ausschweifenden Aussage berichtete die Frau wiederholt, von Gott „Bilder“ erhalten zu haben, auch aus dem Jenseits. Den Vierjährigen beschrieb sie unter anderem als „sadistisch“, er habe ein „autistisches Wesen“ gehabt. Schlimme Misshandlungen habe er bei ihr nie erlebt, „höchstens mal eine Ohrfeige“.
Die Staatsanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Sektenführerin vor, den Jungen an dem heißen Tag in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Vierjährige sei qualvoll an seinem Erbrochenen erstickt. Zunächst waren die Behörden in Hanau (Main-Kinzig-Kreis) von einem Unfall ausgegangen.
Vom Landgericht Hanau wurde die Frau vor drei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. Dort führt die Schwurgerichtskammer eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durch. (dpa)