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„Ich hätte das Kind nie gefährdet“: Angeklagte um Erstickungstod von Vierjährigen bestreitet Schuld

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Von: Lena Eberhardt

Mordprozess gegen mutmaßliche Eine mutmaßliche Sektenführerin steht in Hanau vor Gericht. Sie soll einen Jungen (4) getötet haben. Im Prozess zeigt sich die Hörigkeit ihrer Anhänger. Darunter auch die Eltern des Jungen.-Chefin
In dem Mordprozess um den Erstickungstod eines kleinen Jungen in Hanau vor fast 35 Jahren hat die Angeklagte jegliche Schuld bestritten. (Archivfoto) © Foto: Jörn Perske/dpa

In dem Mordprozess um den Erstickungstod eines kleinen Jungen in Hanau vor fast 35 Jahren hat die Angeklagte jegliche Schuld bestritten. „Ich hätte das Kind nie gefährdet“, sagte die 75-Jährige am Mittwoch im Frankfurter Landgericht.

Frankfurt/Hanau - Der Vierjährige sei am Morgen des 17. August 1988 von ihrem mittlerweile verstorbenen Mann und seiner Mutter versorgt worden, sie habe noch geschlafen. Mittags habe sie das Kind gesucht und im Bad gefunden, das als Kinderzimmer des Jungen genutzt worden sei. Er sei in ein altes, dünnes Betttuch eingepackt gewesen und habe „geplärrt“.

Hanau: Angeklagte um Erstickungstod von Vierjährigen bestreitet Schuld

Sie habe das Fenster zugemacht und ihm gesagt, er solle sich ausruhen, dann sei sie in den Garten gegangen. Später habe ihr Mann den leblosen Jungen entdeckt, sie hätten einen Notarzt alarmiert, der habe das Kind nicht mehr retten können.

In ihrer verworrenen und ausschweifenden Aussage berichtete die Frau wiederholt, von Gott „Bilder“ erhalten zu haben, auch aus dem Jenseits. Den Vierjährigen beschrieb sie unter anderem als „sadistisch“, er habe ein „autistisches Wesen“ gehabt. Schlimme Misshandlungen habe er bei ihr nie erlebt, „höchstens mal eine Ohrfeige“.

Die Staatsanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Sektenführerin vor, den Jungen an dem heißen Tag in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Vierjährige sei qualvoll an seinem Erbrochenen erstickt. Zunächst waren die Behörden in Hanau (Main-Kinzig-Kreis) von einem Unfall ausgegangen.

Vom Landgericht Hanau wurde die Frau vor drei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. Dort führt die Schwurgerichtskammer eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durch. (dpa)

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