Hetze im Internet: 61-Jähriger wollte Ausländer „unter Dusche“ schicken

Linsengericht - Wegen Volksverhetzung muss ein 61-Jähriger eine Geldstrafe von 1500 Euro in 75 Tagessätze zu jeweils 20 Euro bezahlen.
Der Mann aus Linsengericht zeigte sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen bis zuletzt uneinsichtig.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau hatte der bislang unbescholtene Mann im Internet von der Festnahme eines 35-jährigen Ausländers gelesen, der im Verdacht stand Raubüberfälle begangen zu haben.
Dazu stellte der 61-Jährige in einem sozialen Netzwerk folgenden Kommentar ein: „Warum erst verhaftet, gleich unter die Dusche. Das kostet den Steuerzahler am wenigsten.“ Mit dem mit Schreibfehlern gespickten Text spielte er auf die Judenvernichtung in Konzentrationslagern an.
Vor Amtsrichter Dr. Wolfgang Ott sah sich der Angeklagte eher als Opfer denn als Täter. „Ich habe doch sowieso von Anfang hier verloren“, mutmaßte er. Man müsse sich hier im Land nur noch beschimpfen lassen, dürfe nichts mehr sagen, polterte er. Und weiter: „Arbeiten, Steuern zahlen und Maul halten“, so seine Einschätzung zum Leben in Deutschland.
Solche Aussagen sorgten beim Vorsitzenden für reichlich Unverständnis. Aus welchen Gründen auch immer, habe der Beschuldigte offenbar nicht verstanden, um was es in der Sache gehe. Er könne froh sein, in einem Rechtsstaat zu leben, betonte Ott.
Mit seinem Urteil ging dieser über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 1200 Euro gefordert hatte. / ls