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„Ich wollte das ganze Haus abfackeln, weil ich es hasse“: Angeklagte (36) will sich im Gericht verletzen

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Justitia
Der Richter erklärte die Angeklagte, die sich während des Prozesses selbst verletzen wollte, für verhandlungsunfähig. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Frau aus Wächtersbach hat sich dieser Tage wegen versuchter Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung vor der 1. Großen Strafkammer des Hanauer Landgerichtes verantworten müssen. Da sie unter einer Störung im Gehirn leidet, ist sie minderbegabt und hat eine gestörte Impulskontrolle. 

Wächtersbach - Aus diesem Grund war sie zum Tatzeitpunkt in einer Wohneinrichtung untergebracht. Die 36-Jährige gestand die vorgeworfenen Taten und machte am ersten Prozesstag im Main-Kinzig-Kreis ausführliche Angaben. Als sie nach einer halbstündigen Verhandlungspause begann, sich selbst verletzen zu wollen, wurde die Verhandlung unterbrochen und wird nun an einem anderen Tag fortgesetzt.

Obwohl der Verteidiger der Angeklagten zu Prozessbeginn erklärte, dass seine Zeugin keine Aussage machen werde, äußerte sie sich im Verlauf des Prozesses dennoch detailliert. Dabei gab sie sowohl die versuchte Brandstiftung als auch die gefährliche Körperverletzung zu.

Main-Kinzig-Kreis: Angeklagte (36) verletzt sich vor Gericht selbst

Zum Motiv der Brandstiftung sagte sie: „Ich wollte das ganze Haus abfackeln, weil ich das Haus hasse.“ Sie habe damit erreichen wollen, in ein anderes Haus zu kommen, das ihr besser gefalle. Während der Schichtübergabe der Pfleger habe sie dazu eine Küchenrolle auf einen Toaster in der Küche des Wohnheims gelegt und den Hebel nach unten gedrückt.

Nach etwa zwei bis drei Minuten habe das Papier Feuer gefangen. Als der Feueralarm losging, sei sie auf ihr Zimmer gerannt. Eine Untersuchung des Toasters stützte dabei die Geschichte der Brandursache, wie eine Polizistin im Zeugenstand bestätigte. Durch den Brand wurden die über dem Toaster befindlichen Küchenschränke beschädigt. Das Personal konnte das Feuer löschen und einen größeren Schaden verhindern.

Der gefährlichen Körperverletzung sei ein Streit mit einer Mitbewohnerin vorausgegangen. Diese habe den Lieblingskatalog der Angeklagten zerrissen. Daraufhin habe die Angeklagte Rot gesehen. „Da handele ich, ohne den Kopf einzuschalten. Danach bereue ich es meistens.“

Wie eine Pflegerin berichtete, habe sie bei der Mitbewohnerin den Blutzucker messen wollen. Als diese sich weigerte, gab die 36-Jährige ihr zwei Stromstöße mit einem elektrischen Viehtreiber. Die Angeklagte „will gern den Chef raushängen lassen“, sagte die Pflegerin, die sie ein Jahr lang betreut hat. (Lesen Sie auch: Mehrere Autos in Flammen: Ermittlungen gegen 32-Jährigen wegen Brandstiftung)

Das Viehtreiber-Gerät ist nicht so stark wie ein Elektroimpulsgerät, trotzdem „tut es saumäßig weh“, wusste die Angeklagte aus Selbstversuchen. Schon vor diesem Vorfall gab es eine Reihe von Anlässen, bei denen die Angeklagte „Rot sah“, andere Mitbewohner verletzte oder Einrichtungsgegenstände beschädigte. Der Vorsitzende Richter Dr. Mirko Schulte demonstrierte die Funktionsweise des Viehtreibers anhand einer Metall-Lasche eines Aktenordners. Funken flogen und ein lautes Knacken war zu vernehmen.

36-Jährige mit Hirnstörung wegen Brandstiftung in Hanau vor Gericht

Während des Prozessauftakts zeigten sich starke Stimmungsschwankungen bei der Angeklagten. Mal lachte sie, wenn von vergangenen Taten die Rede war, mal weinte sie und sprach davon, sterben zu wollen. Nach 30 Minuten Unterbrechung wirkte sie plötzlich sehr labil.

Prozessbeteiligte und Zuschauer mussten verstörende Szenen beobachten, als die Angeklagte anfing, sich selbst verletzen zu wollen. Zunächst schlug sie sich gegen den Kopf. Als anwesende Polizisten einschritten, versuchte sie, sich selbst zu kratzen und zu beißen. Dem Vorsitzenden Richter blieb nichts anderes übrig, als die Frau für verhandlungsunfähig zu erklären. (Von Nico Hagemann)

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