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Kettensägen-Prozess: Oberstaatsanwalt fordert lebenslänglich, Verteidigung fordert Freispruch

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Archivfoto: Sabine Schuchardt
Archivfoto: Sabine Schuchardt

Steinau/Hanau - Im Prozess um eine Frau, die ihren Lebensgefährten getötet und zerstückelt haben soll, fordert der Oberstaatsanwalt am Dienstagmorgen im Landgericht Hanau eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes.

Nach einem rund 75-minütigen Plädoyer, in dem der Oberstaatsanwalt Dominik Mies unter anderem die vielen Lügen der Angeklagten noch einmal aufführte, lautet die Forderung von Mies: lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes. Er gehe fest davon aus, dass die Angeklagte das Opfer im Schlaf attackiert habe, sagt der Oberstaatsanwalt am Dienstagmorgen im Gericht. Die Angeklagte habe den Mann im Juni 2018 in Steinau an der Straße (Main-Kinzig-Kreis) „grausam und bestialisch“ umgebracht.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Verteidiger führte indes in seinem Plädoyer aus, dass die Notwehr-Version seiner Mandantin nicht widerlegt sei und fordert daher Freispruch. Sollte das Gericht nicht von Notwehr ausgehen, so bat er ferner darum, dann eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund ihrer Borderline-Erkrankung zu berücksichtigen.

Urteil am Donnerstag

Die Angeklagte sagte abschließend: „Es tut mir leid. Ich wollte nur aus dieser Situation herauskommen.“ Das Urteil soll am Donnerstag um 14 Uhr verkündet werden.

Hintergrund:

Angeklagt ist eine 35 Jahre alte Frausabin, die im vergangenen Juni ihren Partner in der gemeinsamen Wohnung in Steinau an der Straße im Main-Kinzig-Kreis mit 31 Messerstichen umgebracht haben soll. Anschließend zerteilte sie der Anklage zufolge die Leiche des 47-Jährigen mit einer Kettensäge. Ermittler fanden die Leichenteile in Mülltüten verpackt im Badezimmer.

Zu Beginn des Prozesse hatte die Angeklagte eingeräumt, auf ihren Freund eingestochen zu haben. Sie habe aber aus Notwehr gehandelt. Der Mann habe sie zuvor angegriffen und gewürgt. Die Frau hatte sich mehrere Tage nach der Tat selbst bei der Polizei per Brief gemeldet. Angeklagt ist sie wegen Totschlags. Der Prozess hat im Dezember begonnen. / dk, dpa

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