Der Schlüchterner hörte sich die Vorwürfe auf der Anklagebank ruhig und konzentriert an. Anschließend entschuldigte er sich bei dem Beamten. Das hatte er zuvor schon in schriftlicher Form bei allen Beteiligten gemacht, auch bei dem Arzt.
Er könne sich den Ausraster nicht erklären, beteuerte er. Er sei normalerweise kein Mensch, der gewalttätig oder beleidigend auftrete. Damals habe ihn aber ein Vorfall im privaten Bereich belastet. An das eigentliche Tatgeschehen habe er keine Erinnerung mehr. „Nach dem dritten Bier“ habe an diesem Abend die Erinnerung ausgesetzt. Dann wisse er erst wieder, wie er in der Zelle in die Überwachungskamera gebrüllt habe.
Wegen der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt war er bereits vorab zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu jeweils 60 Euro) verurteilt worden. Diese hat er auch bereits bezahlt. Außerdem war ihm eine mehrmonatige Sperre für die Fahrerlaubnis erteilt worden. (Lesen Sie hier: Hatte der Fahrer keinen Führerschein? Ermittlungen gegen 33-Jährigen nach schwerem Unfall)
Im vorliegenden Fall sei kein gezielter Angriff auf Polizeibeamte erfolgt, sondern ungezielte Attacken, resümierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau. Deswegen forderte sie nicht eine Verurteilung wegen tätlichen Angriffs, sondern wegen Widerstands und Beleidigung zu 3000 Euro (50 Tagessätze zu jeweils 60 Euro).
So urteilte auch Richter Wolfgang Ott, wobei er zur Tatzeit eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannte. Das Strafmaß sei am „untersten Rand“ betonte er, weil der Angeklagte reuig, einsichtig und bislang nicht vorbestraft gewesen sei. Außerdem habe er sich bei den Opfern entschuldigt. (ls)