Tatsächlich räumte ein 21-Jähriger – ebenfalls aus Steinau – im Zeugenstand ein, diesen Faustschlag getätigt zu haben. Eine Gruppe von drei oder vier Personen sei auf ihn zugekommen und habe gepöbelt. Daraufhin habe er sie weggeschubst. Da diese Aktion das Problem angeblich aber nicht gelöst habe und er sich weiter „angegriffen fühlte“, habe er quasi zur Verteidigung zugeschlagen – einmal. Von Fußtritten wusste auch er nichts. Warum solle er mit seinem Eingeständnis nicht seinen Freund entlasten, kommentierte er seine überraschende Aussage.
Das Opfer selbst konnte sich nur noch an das Vorgeplänkel des Konflikts erinnern. Ein junger Mann sei mit zwei Mädchen im Arm auf ihn zugekommen, woraufhin er ironisch angemerkt habe: „Na, brauchst Du zwei.“
Verärgert bat der andere – nicht der Angeklagte – ihn zur Aussprache vor das Zelt, das bei der Feier vor der Hütte aufgebaut war. Dort habe er dann völlig unerwartet von der linken Seite von jemandem einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Dieser war so heftig, dass sein Auge ins Gesicht gedrückt wurde. An das weitere Geschehen mit den Tritten kann er sich nicht mehr erinnern, sondern weiß davon nur aus Erzählungen von anderen.
Beispielsweise von einem 23-jährigen Freund, der die Szenerie nach eigenen Angaben genau beobachtet hatte und entsprechend eine eindeutige Zeugenaussage vor Richter Wolfgang Ott ablieferte. Er habe genau gesehen, dass der Angeklagte sowohl die Schläge als auch die Tritte gesetzt habe. Er selbst sei dann zunächst als einziger dazwischengegangen und habe Schlimmeres verhindert.
An einem zweiten Verhandlungstag sollen in der Sache weitere Zeugen der Prügelei gehört werden. Fest steht bislang nur, dass bei der Auseinandersetzung morgens gegen 3.30 Uhr ein Großteil der Beteiligten nicht mehr ganz nüchtern war.
Wegen einer Nichtigkeit gerieten auch zwei Gruppen in Steinau in Streit. Am Ende lag ein 27-Jähriger bewusstlos und erheblich verletzt auf der Straße. Der Mann, der das angerichtet hat, bekam dafür vor dem Amtsgericht Gelnhausen seine Strafe. (ls)