Doch die Verletzung ist so komplex, dass in Kürze noch einmal ein Eingriff erforderlich ist. Das Opfer schilderte vor Gericht, welche Schmerzen er durch die Attacke erlitt . Dies gelte nach wie vor, beispielsweise beim Essen. Manche harten Speisen könne er nicht mehr zu sich nehmen. Seit dem Vorfall müsse er zudem eine Zahnspange tragen.
Sechs Wochen war er krankgeschrieben. Vermutlich werden auch nach der zweiten Operation irreparable Schäden zurückbleiben. Bislang habe er schon 60 bis 70 Arzttermine absolvieren müssen, viele davon in der Uniklinik Frankfurt.
Bis heute sei es ihm ein Rätsel, warum er attackiert wurde, da er dem Angreifer nichts getan habe und mit ihm keinen Streit hatte, erklärte der Steinauer. Man habe sich lediglich „vom Sehen“ gekannt. Der Schlag sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. Der zweite Angreifer attackierte bei der Aktion einen anderen Mann. Gegen ihn wurde separat vonseiten der Justiz ermittelt.
Der Beschuldigte im vorliegenden Fall räumte vor Gericht von Anfang an seine Schuld ein. Er habe an diesem Tag schon morgens mit dem Konsum von Alkohol – Apfelwein und Schnaps – begonnen. Der Vorfall tue ihm schrecklich leid, ergänzte sein Verteidiger. Sein Mandant werde sich den Folgen stellen, für die Sache geradestehen und jede Strafe akzeptieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine 16-monatige Bewährungsstrafe und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training gefordert. Der Vertreter der Nebenklage sprach von einem „heimtückischen Anschlag“ und einer „körperlichen Misshandlung“. Gegen den Angeklagten war bereits als Heranwachsender wegen Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren seinerzeit aber eingestellt worden.
Weil er mehrere Polizisten attackiert hatte, wurde kürzlich auch ein 41-Jähriger vor dem Amstgericht Gelnhausen verurteilt. Der Schlüchterner erhielt eine Geldstrafe. (ls)