Eine 20-jährige Verkäuferin bekam die Auseinandersetzung mit und dachte zunächst an eine „Erziehungsmaßnahme“ innerhalb einer Familie. Doch schnell erkannte sie den Ernst der Lage, brüllte den Aggressor an und nahm den Jungen und seine Freunde in Schutz, indem sie sich vor sie stellte. Auch ihre Kollegin griff unmittelbar helfend ein.
Alle drei Zeugen konnten jedoch den Angeklagten im Gerichtssaal nicht eindeutig als Täter identifizieren. Das machte nun bei einem Fortsetzungstermin ein 30-jähriger Mitarbeiter des Marktes, der den Angeklagten sofort als Täter wiedererkannte.
Der 41-Jährige gab sich auf der Anklagebank wortkarg und bestritt den Vorwurf. Erneut wurde er gefesselt aus der Justizvollzugsanstalt Frankfurt vorgeführt. Dort muss der Familienvater derzeit zwei so genannte Ersatz-Freiheitstrafen bis Oktober verbüßen. Wegen anderer Delikte war er zu Geldstrafen verurteilt worden, die er nicht bezahlte und nunmehr diese „absitzen“ muss.
Überhaupt hat der Mann ein dickes Vorstrafenregister. 14 Eintragungen sind dort bereits vermerkt. Eine bunte Mischung mit beispielsweise einem Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz, Diebstählen, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Hausfriedensbruch bis hin zur sexuellen Belästigung.
Dass er nun im Gefängnis steckt, schmeckt ihm überhaupt nicht, betonte er in seinem Schlusswort. Seine Kinder wüssten nicht, dass er hinter Schloss und Riegel ist. Er vermisse sie und wolle mit ihnen zusammen ihre Geburtstage feiern. Doch daraus wird zunächst nichts. Zwei Justizbeamte führten ihn nach der Gerichtsverhandlung ab und brachten ihn zurück nach Frankfurt-Preungesheim.
Zuletzt wurde ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Er hatte einen 27-Jährigen angegriffen und schwer verletzt.