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Familienvater schlägt Jungen in Einkaufsmarkt - Nach Verhandlung zurück ins Gefängnis

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Von: Ulrich Schwind

Weniger Suizide in NRW-Gefängnissen
Dass er nun im Gefängnis steckt, schmeckt dem Angeklagten überhaupt nicht. (Symbolbild) © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Der 41-Jährige leugnete bis zum Schluss. Dann wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt – und trotzdem nahm er das Urteil umgehend an. Mit der Sanktion blieb Richter Wolfgang Ott über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 1200 Euro für angemessen hielt.

Steinau - In der Sache ging es um eine körperliche Attacke des Bad Orbers gegen einen 13-Jährigen. Ereignet hatte sich der Angriff Anfang März vergangenen Jahres am frühen Abend in einem Einkaufsmarkt in Steinau (Kinzigtal). Ohne Vorwarnung hatte der 41-jährige Familienvater den Jungen dreimal mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Mitarbeiter und Passanten reagierten aber sofort und gingen dazwischen.

Kinzigtal: Familienvater schlägt Jungen (13) in Einkaufsmarkt

An einem ersten Verhandlungstag hatte das Gericht bereits drei Zeugen gehört. Zum einen das mutmaßliche Opfer aus Steinau, das mit seinem Vater erschienen war. Er sei an dem Tag auf einem Roller in der Grimm-Stadt unterwegs gewesen, als er vom Sohn des Angeklagten aufgefordert wurde, ihn auch fahren zu lassen. Nachdem er diesem Ansinnen nicht nachkam, kam es zu einer Schubserei zwischen den beiden Buben. Mit Freunden ging er anschließend eben in den Einkaufsmarkt, wo dann plötzlich der Mann auftauchte und ihn unvermittelt angriff.

Eine 20-jährige Verkäuferin bekam die Auseinandersetzung mit und dachte zunächst an eine „Erziehungsmaßnahme“ innerhalb einer Familie. Doch schnell erkannte sie den Ernst der Lage, brüllte den Aggressor an und nahm den Jungen und seine Freunde in Schutz, indem sie sich vor sie stellte. Auch ihre Kollegin griff unmittelbar helfend ein.

Alle drei Zeugen konnten jedoch den Angeklagten im Gerichtssaal nicht eindeutig als Täter identifizieren. Das machte nun bei einem Fortsetzungstermin ein 30-jähriger Mitarbeiter des Marktes, der den Angeklagten sofort als Täter wiedererkannte.

Angeklagter muss nach Verhandlung zurück ins Gefängnis

Der 41-Jährige gab sich auf der Anklagebank wortkarg und bestritt den Vorwurf. Erneut wurde er gefesselt aus der Justizvollzugsanstalt Frankfurt vorgeführt. Dort muss der Familienvater derzeit zwei so genannte Ersatz-Freiheitstrafen bis Oktober verbüßen. Wegen anderer Delikte war er zu Geldstrafen verurteilt worden, die er nicht bezahlte und nunmehr diese „absitzen“ muss.

Überhaupt hat der Mann ein dickes Vorstrafenregister. 14 Eintragungen sind dort bereits vermerkt. Eine bunte Mischung mit beispielsweise einem Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz, Diebstählen, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Hausfriedensbruch bis hin zur sexuellen Belästigung.

Dass er nun im Gefängnis steckt, schmeckt ihm überhaupt nicht, betonte er in seinem Schlusswort. Seine Kinder wüssten nicht, dass er hinter Schloss und Riegel ist. Er vermisse sie und wolle mit ihnen zusammen ihre Geburtstage feiern. Doch daraus wird zunächst nichts. Zwei Justizbeamte führten ihn nach der Gerichtsverhandlung ab und brachten ihn zurück nach Frankfurt-Preungesheim.

Zuletzt wurde ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Er hatte einen 27-Jährigen angegriffen und schwer verletzt.

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