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Mann bedient sich an Konto der Ex: 31-Jähriger hob zweimal heimlich Geld ab

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Von: Ulrich Schwind

Unbekannte plünderten das gesamte Konto einer Familie aus Oberbayern.
Der 31-Jährige hob mehrmals Geld vom Konto seiner Ex-Freundin ab, nachdem die Beziehung bereits in die Brüche gegangen war. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild

Die Beziehung bei dem jungen Paar ging in die Brüche. Doch der 31-Jährige bediente sich trotzdem am Bankkonto der Ex-Freundin. Dieses Verhalten brachte ihn nun vor das Amtsgericht Gelnhausen.

Steinau an der Straße - Dort wurde er wegen Diebstahls der EC-Karte und zwei Geldabhebungen von dem Konto – was juristisch als Computerbetrug gewertet wurde – zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) verurteilt. Darin wurde aber ein früheres Urteil gegen den Steinauer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbezogen. Ein weiteres Verfahren gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung war zu einem früheren Zeitpunkt gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 250 Euro eingestellt worden.

Kinzigtal: 31-Jähriger hob heimlich Geld vom Konto seiner Ex-Freundin ab

Der 31-Jährige war mit seiner 25-jährigen Freundin längere Zeit ein Paar. Irgendwann nahmen sie sich eine gemeinsame Wohnung. Anfang vergangenen Jahres kriselte es dann. Die Beziehung ging im Frühjahr in die Brüche. Weil aber so schnell für einen der beiden Partner nicht anderweitig eine Wohnung gefunden werden konnte, lebten sie weiterhin unter einem Dach.

Ende April/Anfang Mai waren die Geldmittel bei dem jungen Mann aus dem Kinzigtal wohl knapp geworden. Daher holte er sich heimlich aus der Geldbörse der Frau ihre EC-Karte und ging zur Bank. Die Geheimnummer hatte sie ihm in besseren Zeiten einmal anvertraut. So war es kein Problem für ihn, Bargeld abzuheben. Einmal waren es 100 Euro, einmal 60 Euro. (Lesen Sie auch: „Bonnie und Clyde“ auf Beutezug durch Deutschland: Betrüger-Quartett landet vor Hanauer Landgericht)

Vor dem Gelnhäuser Gericht (Main-Kinzig-Kreis) räumte er die beiden Taten sofort ein. Mit dem Geld habe er angeblich Lebensmittel für den gemeinsamen Haushalt gekauft. Ohnehin sei er für die Wohnungsmiete aufgekommen. Deswegen sei er zum Monatsende auch finanziell klamm gewesen. In der Verhandlung räumte er allerdings ein, auch anderweitig noch größere Schulden zu haben.

Die Ex-Freundin merkte irgendwann das Fehlen der Karte und rief umgehend ihre Bank an. Dort wurde ihr dann mitgeteilt, dass ihr Konto bereits im Minus sei. Sie ließ die Karte sperren.

Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort, er wolle das Geld noch zurückzahlen. Und sich noch einmal bei der Frau für sein Verhalten entschuldigen – obwohl sie strittig auseinander gegangen sind.

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