Ende April/Anfang Mai waren die Geldmittel bei dem jungen Mann aus dem Kinzigtal wohl knapp geworden. Daher holte er sich heimlich aus der Geldbörse der Frau ihre EC-Karte und ging zur Bank. Die Geheimnummer hatte sie ihm in besseren Zeiten einmal anvertraut. So war es kein Problem für ihn, Bargeld abzuheben. Einmal waren es 100 Euro, einmal 60 Euro. (Lesen Sie auch: „Bonnie und Clyde“ auf Beutezug durch Deutschland: Betrüger-Quartett landet vor Hanauer Landgericht)
Vor dem Gelnhäuser Gericht (Main-Kinzig-Kreis) räumte er die beiden Taten sofort ein. Mit dem Geld habe er angeblich Lebensmittel für den gemeinsamen Haushalt gekauft. Ohnehin sei er für die Wohnungsmiete aufgekommen. Deswegen sei er zum Monatsende auch finanziell klamm gewesen. In der Verhandlung räumte er allerdings ein, auch anderweitig noch größere Schulden zu haben.
Die Ex-Freundin merkte irgendwann das Fehlen der Karte und rief umgehend ihre Bank an. Dort wurde ihr dann mitgeteilt, dass ihr Konto bereits im Minus sei. Sie ließ die Karte sperren.
Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort, er wolle das Geld noch zurückzahlen. Und sich noch einmal bei der Frau für sein Verhalten entschuldigen – obwohl sie strittig auseinander gegangen sind.