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Geschichten des Jahres (III): Welpe mit Bier übergossen? Kein Verfahren gegen Hundehalter

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Von: Lena Eberhardt

Ein Zwischenfall am Bahnhof in Bad Soden-Salmünster sorgte in diesem Sommer für großes Aufsehen: Ein Hundehalter aus Bad Orb soll seinen Hund geschlagen und mit Bier übergossen haben. Grund dafür: Der Welpe wollte wohl nicht aus dem Zug aussteigen.

Main-Kinzig-Kreis - Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Das nahm sich jedoch ein 46-jähriger Mann aus Bad Orb nicht ganz so zu Herzen: Im Bahnhof in Bad Soden-Salmünster soll der Mann seinen Welpen mehrfach geschlagen beziehungsweise getreten und mit Bier übergossen haben, weil besagter Vierbeiner nicht aus einem Zug aussteigen wollte. Mehrere Passanten beobachteten den Vorfall und meldeten dies den Behörden. Die Polizei berichtete in einer Pressenotiz über die Tat.

Kinzigtal: Misshandelter Welpe - kein Verfahren gegen Hundehalter

Bei unseren Leserinnen und Lesern war das Interesse am das Schicksal des Vierbeiners groß. Zahlreiche Nachrichten erreichten die Redaktion, in denen ein Handeln seitens der Behörden gefordert und das Verhalten des Hundebesitzers scharf kritisiert wurde. „Dem Hundehalter muss der Hund sofort abgenommen werden“, erklärte ein Leser. Eine weitere Leserin schrieb über Facebook: „Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist der Hund ‚versaut‘ und kaum mehr ohne Einschränkungen vermittelbar“.

Mitunter fielen die Kommentare auch deutlicher aus: „Oh, der kann froh sein, dass ich nicht in der Nähe war“, schrieb uns ein Leser ebenfalls über Facebook.

Serie: Geschichten des Jahres

In der Reihe „Geschichten des Jahres“ blickt die Redaktion auf Themen, die in diesem Jahr besonders viele User interessiert oder Reaktionen hervorgerufen haben. Im dritten Teil geht es um den Vorfall am Bahnhof in Bad Soden-Salmünster.

Teil 1: Ein Ehepaar aus Schlüchtern bei „Bares für Rares“.

Teil 2: Mordfall Gabriele Schmidt bleibt ungelöst

Doch wie ging es mit dem Hundewelpen weiter? Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt der Main-Kinzig-Kreis, dass sich das Tier weiterhin der Obhut des Halters befindet. „Die Anfang August eingegangene Meldung über einen misshandelten Hund konnte nach ausführlicher Ermittlung und Zeugenbefragung nicht in ausreichender Weise erhärtet werden. Ein (versehentliches?) Übergießen mit Bier ist für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein erweitertes Verfahren nicht tragfähig“, berichtet ein Pressesprecher des Kreises.

Die zuständigen Behörden hätten dabei „Überprüfungen zur ordnungsgemäßen Haltung unternommen“, um sich bei dieser Entscheidung sicher zu sein, erklärt der Main-Kinzig-Kreis auf Nachfrage.

Im Main-Kinzig-Kreis soll ein Hundehalter seinen Welpen geschlagen haben.
Im Main-Kinzig-Kreis soll ein Hundehalter seinen Welpen geschlagen haben. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

„Insgesamt bewegt sich im Main-Kinzig-Kreis die Anzahl der Tierschutzanzeigen auf einem hohen Niveau mit steigender Tendenz“, so der Pressesprecher. Laut Kreisverwaltung wurden 2020 537 Meldungen, 2021 557 Meldungen und 2022 (bis 17. Dezember) 578 Meldungen registriert.

Dieser Trend deckt sich auch mit Zahlen aus Hessen. Während 2019 noch 906 Menschen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt wurden, waren es 2021 schon 1008 Personen. Laut Statistischem Bundesamt waren davon rund 76 Prozent Männer.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz - Quelle: Statistisches Bundesamt

Hessen - Stand: 2021InsgesamtMännerFrauen
Verurteilte1008763245
Erwachsene allgemein900749151
Erwachsene (21 - 25)584315
Erwachsene (25 - 30)785226
Erwachsene (30 - 40)20914069
Erwachsene (40 - 50)18914544
Erwachsene (50 - 60)25020050
Erwachsene (60 - 70)16013228
Erwachsene (70 +)46379
Heranwachsende insgesamt15114
Heranwachsende (nach Allg. Strafrecht)862
Heranwachsende (nach Jugendstrafrecht)752
Jugendliche insgesamt330
Jugendliche (14 - 16)000
Jugendliche (16 - 18)330

Anzeigen zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden vom Veterinäramt bearbeitet. „Nach Eingang der Anzeigen ist jeweils zu klären, ob es sich tatsächlich um einen Tierschutzverstoß handelt oder ob (wie leider häufig) Nachbarschaftsstreitigkeiten oder andere Motive dahinter stecken“, berichtet die Kreisverwaltung. „Dann muss anhand der vorhandenen Informationen priorisiert werden, welche Fälle sofort, welche später und welche gar nicht weiter behandelt werden.“

„Grundsätzlich ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um solchen Delikten auf die Spur zu kommen“, erklärt der Pressesprecher. Damit es dann am Ende auch zu einer Strafe oder Verurteilung kommt, braucht es aber gerichtsfeste Beweise beziehungsweise belastbare Zeugenaussagen.

Hierbei soll zumindest die Möglichkeit der Anzeige im neuen Jahr für beide Seiten (Zeugen und Amt) erleichtert werden, berichtet die Kreisverwaltung. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetztes (OZG) wird auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises dazu eine digitale Möglichkeit eingerichtet, um dort eine Anzeige mit den erforderlichen Daten zu tätigen.

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