Somit konnte nicht wirklich verhandelt werden. Mehrere Personen waren überdies vergeblich angereist: drei Zeugen und zwei Dolmetscher. Einer war zur Verständigung mit dem Angeklagten engagiert worden, der andere in einer anderen Sprache für einen Zeugen.
Richter Andreas Weiß blieb allerdings nicht untätig. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hanau verhängte er einen Strafbefehl gegen den Schlüchterner, der schon wegen eines anderen Drogendelikts vorbestraft ist. Im aktuellen Fall muss der 900 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 10 Euro) bezahlen. Diese Sanktion wird ihm nun auf dem Postweg mitgeteilt.
Erst kürzlich fand ein weiterer Drogen-Prozess im Amtsgericht Gelnhausen statt. Ein 21-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er bei einer Polizei-Kontrolle Drogen im Intimbereich versteckt hatte.