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Urteil nach Schlägen auf Abi-Party: Sieben Monate für 22-Jährigen nach schwerem Angriff auf 24-Jährigen

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Justitia
Im Prozess um Schläge bei einer Abi-Party ist es nun zu einem Urteil gekommen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Ein 22-Jähriger ist wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Diese wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Schlüchtern - Außerdem muss der Steinauer 150 Sozialstunden innerhalb von sechs Monaten absolvieren. Die Staatsanwaltschaft Hanau (Main- Kinzig-Kreis) hat gegen die Sanktion bereits Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil fiel am zweiten Verhandlungstag, an dem weitere Zeugen des Vorfalls gehört wurden.

Kinzigtal: Urteil nach Schlägen auf Abi-Party gefallen

Damit ahndete Richter Wolfgang Ott vor dem Amtsgericht Gelnhausen einen schwerwiegenden Vorfall bei einer Abi-Fete am 9. April vergangenen Jahres an der Grillhütte Bühl am Rande des Schlüchterner Stadtteils Breitenbach (Kinzigtal). Bei dieser war offenbar ein Großteil der Beteiligten alkoholisiert.

In den frühen Morgenstunden kam es dort zu einer Schlägerei, bei der ein junger Mann erheblich verletzt wurde. Der 22-jährige Verurteilte schlug dort nach einem verbalen Streit einem 24-Jährigen mehrfach mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser zu Boden ging. Dort trat er diesen dann noch gegen den Kopf. Der Sinntaler erlitt mehrere Brüche im Gesichtsbereich.

Der Steinauer bestritt am ersten Verhandlungstag mehrfach auf der Anklagebank die Vorwürfe. Er habe mit der Sache nichts zu tun. Gleichzeitig räumte er ein, bei der Feier vor Ort gewesen zu sein. Und es habe auch einen Faustschlag in das Gesicht des Opfers gegeben, allerdings nicht von ihm, sondern von einem Kumpel.

Tatsächlich räumte ein 21-Jähriger – ebenfalls aus Steinau – im Zeugenstand ein, diesen Faustschlag getätigt zu haben. Eine Gruppe von drei oder vier Personen sei auf ihn zugekommen und habe gepöbelt. Daraufhin habe er sie weggeschubst. Da diese Aktion das Problem angeblich aber nicht gelöst habe und er sich weiter „angegriffen fühlte“, habe er quasi zur Verteidigung zugeschlagen – einmal. Von Fußtritten wusste er nichts.

Das Opfer selbst konnte sich nur noch an das Vorgeplänkel des Konflikts erinnern. Ein junger Mann sei mit zwei Mädchen im Arm auf ihn zugekommen, woraufhin er ironisch angemerkt habe: „Na, brauchst Du zwei.“ Verärgert bat der andere – nicht der Angeklagte – ihn zur Aussprache vor das Zelt, das bei der Feier vor der Hütte aufgebaut war. Dort habe er dann völlig unerwartet von der linken Seite von einer Person einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Dieser war so heftig, dass sein Auge ins Gesicht gedrückt wurde.

Sein 23-jähriger Freund hatte die Szene genau beobachtet. Und hatte gesehen, wie der Angeklagte sowohl die Schläge als auch die Tritte gesetzt habe. (ls)

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