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Kleinwagen vom Winde verweht? Dreiste Lüge vor Gericht

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Schlüchtern - Vom Winde verweht oder von unbekannten Personen weggetragen – ein 35-jähriger Mann aus Schlüchtern bewies zumindest Einfallsreichtum, um zu erklären, warum sein Wagen im Januar dieses Jahres plötzlich nicht mehr da stand, wo er ihn geparkt hatte.

Von unserem Mitarbeiter Andreas Ziegert

Vor dem Amtsgericht Gelnhausen bedurfte es daher schon eines Hinweises von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott, dass sich der Angeklagte auf Bewährung auf freiem Fuß befinde und ihn nur eine wahrheitsgemäße Aussage vor dem Gang ins Gefängnis bewahren könne. Die kam dann auch und war relativ simpel: Er hatte den Smart nicht ordnungsgemäß gesichert, deshalb rollte er gegen einen VW-Eos am Straßenrand und sorgte so für einen Schaden von mehr als 3000 Euro.

Bis zur Verhandlung tischte der vierfache Vater den Ermittlern noch folgende Version auf: Den Wagen haben er ordnungsgemäß im Struthweg in Schlüchtern abgestellt und als er wieder an die Stelle zurückgekehrt sei, habe das Fahrzeug zirka 40 Meter weiter an einem Baum gestanden. Von einer Beschädigung eines anderen Wagens wollte er nichts bemerkt haben und deshalb die Unfallstelle wieder verlassen, nachdem er die Beschädigungen an seinem Smart behoben hatte. Schon bei der Polizei wollte man ihm das nicht glauben, drückte ihm stattdessen einen Zettel in die Hand und forderte ihn auf, seine Aussage selbst aufzuschreiben. „Die haben gesagt, so einen Blödsinn würden sie nicht aufnehmen“, habe er das damals nicht verstanden.

Die Ansage vom Gericht kam dann aber doch bei ihm an: Nach einer kurzen Rücksprache mit seinem Verteidiger räumte er alle Vorwürfe ein. Dass er Ende 2015 mit einem Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung an gleicher Stelle in Schlüchtern unterwegs war, hatte er zuvor bereits zugegeben. Trotz seiner zahlreicher Vorstrafen, die ihn auch schon ins Gefängnis gebracht hatten, kam er diesmal daher noch einmal mit einer Geldstrafe davon. Die fiel mit 120 Tagessätzen á 35 Euro und somit insgesamt 4200 Euro allerdings ziemlich heftig aus. Das Urteil wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist rechtskräftig.

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