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Tränen vor Gericht: 43-Jähriger muss sich wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten

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Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten im Gerichtssaal die Handschellen ab. Rechts ist Pflichtverteidiger Benjamin Düring zu sehen, links der Dolmetscher.
Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten im Gerichtssaal die Handschellen ab. Rechts ist Pflichtverteidiger Benjamin Düring zu sehen, links der Dolmetscher. © Ulrich Schwind

Wegen Mordes muss sich seit Donnerstag vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau ein 43-Jähriger verantworten. Der Kroate soll am 18. Februar dieses Jahres seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Salmünster erstochen haben.

Hanau/Bad Soden-Salmünster - Unter Vorsitz von Richterin Susanne Wetzel, Präsidentin des Landgerichts in Hanau, wurden am Donnerstag nur die Anklage verlesen und Formalien erörtert. Oberstaatsanwalt Dominik Mies wirft dem Beschuldigten vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Die Ehe sei zur Tatzeit zerrüttet gewesen. Er habe die Beziehung fortführen wollen, woran sie kein Interesse zeigte. Sie wollte die Scheidung einreichen. Am frühen Morgen des 18. Februar gegen 2 Uhr sei der 43-Jährige mit dem gemeinsamen 15-jährigen Sohn von einer Reise nach Kroatien in die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Soden-Salmünster zurückgekehrt.

Dabei sei es unmittelbar wieder zu einem Streit zwischen den Eheleuten gekommen. Der Angeklagte habe seiner Frau vorgeworfen, bereits einen Scheidungsanwalt eingeschaltet zu haben. Er kündigte an, sie keinesfalls gehen lassen zu wollen.

Tötungsdelikt in Salmünster: Ehemann verletzt seine Frau mit Küchenmesser tödlich

Gegen 4.40 Uhr eskalierte der Streit laut Anklage dermaßen, dass der Mann ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern packte und einmal von vorne in den Oberkörper der Frau stach, um diese zu töten. Dabei kam es zunächst zu einer nicht unmittelbar tödlichen Verletzung der Körperschlagader mit Einblutung in den Herzbeutel.

Trotz der Attacke konnte sich die Frau laut Mies noch auf den Beinen halten und blutend ins Wohnzimmer flüchten, wo sie auf ihre 13-jährige Tochter traf. Der Mann eilte hinterher und versetzte ihr zwei weitere Stiche mit dem Messer in den Bauchraum, woraufhin sie zusammenbrach und noch am Tatort verstarb. Laut Mies war für den Tod der erste Stich ursächlich. Besonders tragisch an dem Geschehen: Die Tochter musste die brutale Attacke unmittelbar mit ansehen.

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Tochter und Sohn des Angeklagten sollen vor dem Landgericht Hanau aussagen

Vorsitzende Wetzel betonte, aufgrund dieser Umstände sei es „nahezu ausgeschlossen“, trotz des jungen Alters auf die Aussage der Tochter und des Sohnes vor Gericht zu verzichten, zumal sie bei der Polizei schon Angaben gemacht habe. Auch den Sohn wolle man hören. Er sei zwar kein unmittelbarer Tatzeuge, der Vater soll ihm gegenüber jedoch geäußert haben, die Mutter umbringen zu wollen. Beide Jugendlichen bekommen einen Zeugenbeistand vom Gericht gestellt. Sie weilen derzeit offenbar in Kroatien.

Pflichtverteidiger Benjamin Düring erklärte, sein Mandant werde zunächst keine Aussage machen. Eine Einlassung von ihm „zu gegebener Zeit“ sei jedoch möglich. Wetzel gab zu bedenken, je später eine Einlassung komme, desto weniger wert sei das Geständnis bei der juristischen Würdigung.

Nach Verlesung der Anklage am Landgericht Hanau bricht der Ehemann in Tränen aus

Die Einvernahme der beiden Kinder bezeichnete Wetzel als „völlig andere Herausforderung“ für alle Beteiligten. Der große, stämmige Angeklagte zeigte schon am Donnerstag emotionale Regungen. Nach der Verlesung der Anklage brach er in Tränen aus und musste sein Gesicht mit einem Taschentuch trocknen.

Der erste Verhandlungstag war danach auch schon beendet, da der psychiatrische Gutachter am Donnerstag verhindert war, für das Vortragen der Anklage allerdings nicht anwesend sein musste. Der Termin wurde aber bewusst jetzt anberaumt, da ansonsten ein halbes Jahr nach der Tat Anfang kommender Woche ein Haftprüfungstermin angestanden hätte.

Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage bis Oktober am Landgericht Hanau anberaumt. Als nächstes tritt die Kammer am 31. August zusammen. (ls)

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