Der genaue Auslöser für den Streit blieb während der Verhandlung im Dunkeln. Beide Seiten lieferten andere Versionen ab. Die Eltern des Angeklagten machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. (Lesen Sie hier: Streit vor Kindergarten: „Du Schl*mpe“ kostet 900 Euro)
Für den 76-Jährigen kam der Vorfall jedoch nach eigener Aussage einer „Schein-Hinrichtung“ gleich. Noch heute litten er und seine Frau unter den psychischen Folgen des Vorfalls, beteuerten sie. Beide hätten bereits die Unterstützung eines Opferhilfe-Vereins in Anspruch genommen. Richter Wolfgang Ott verhängte die Geldstrafe für die zwei Bedrohungen, die Geldbuße für die Schüsse in der Öffentlichkeit. (ls)