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Familienstreit eskaliert: 24-Jähriger bedroht Großeltern mit Schusswaffe

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Mit einer Pistole bewaffnet stürmten die Räuber ins Wettbüro.
Mit einer Schreckschusspistole wie dieser hat ein junger Mann aus Schlüchtern seine Großeltern bedroht. (Symbolfoto) © Oliver Killig/dpa

Wegen zwei Fällen von Bedrohung muss ein 24-Jähriger eine Geldstrafe von 1875 Euro (75 Tagessätze zu jeweils 25 Euro) bezahlen. Hinzu kommen 500 Euro Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit. Dies ist der vorläufige Schlusspunkt eines familiären Streits.

Schlüchtern - Der Vorfall hatte sich in einem Stadtteil von Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) zugetragen. Dort leben in einem Wohnhaus zum einen die Großeltern und zum anderen der Sohn mitsamt seiner Familie zusammen, zu der auch ein 24-jähriger Enkel zählt. In den Abendstunden des 21. August 2021 kam es in der Familie zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf der 76-jährige Großvater vor dem Haus zu Fall kam. Daraufhin – so die Anklageschrift – hatte ihm der Enkel eine Pistole an die Stirn gehalten. Dazu habe dieser gedroht: „Ihr müsst weg. Ich knall’ Dich ab.“ Der Grund: Das Gegenüber sei senil und überflüssig.

Main-Kinzig-Kreis: 24-Jähriger bedroht Großeltern mit Schusswaffe

Als der Enkel von seinem Opa abließ, soll er auch zur Großmutter gegangen sein und sie ebenfalls mit der Waffe bedroht haben. Danach soll er in einem anderen Teil des Gartens die Waffe in die Luft abgefeuert haben. Der junge Mann wollte sich zunächst nicht zur Anklage äußern. Erst später ließ er über seinen Anwalt einräumen, dass es an dem Abend eine „heftige verbale Auseinandersetzung“ mit den Großeltern, aber keine Bedrohungssituation gegeben habe. Auch Schüsse mit der Schreckschusswaffe räumte er ein, allerdings vor dem Streit.

Dieser Vorfall war bei den Behörden aktenkundig, weil ein Bürger die Polizei gerufen hatte. Eine zum Haus entsandte Streife belehrte den 24-Jährigen, dass jegliche Schüsse im öffentlichen Raum verboten seien. Eine spätere polizeiliche Durchsuchung förderte zwei Schreckschusswaffen und 83 Patronen zutage, die sichergestellt wurden.

Der genaue Auslöser für den Streit blieb während der Verhandlung im Dunkeln. Beide Seiten lieferten andere Versionen ab. Die Eltern des Angeklagten machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. (Lesen Sie hier: Streit vor Kindergarten: „Du Schl*mpe“ kostet 900 Euro)

Für den 76-Jährigen kam der Vorfall jedoch nach eigener Aussage einer „Schein-Hinrichtung“ gleich. Noch heute litten er und seine Frau unter den psychischen Folgen des Vorfalls, beteuerten sie. Beide hätten bereits die Unterstützung eines Opferhilfe-Vereins in Anspruch genommen. Richter Wolfgang Ott verhängte die Geldstrafe für die zwei Bedrohungen, die Geldbuße für die Schüsse in der Öffentlichkeit. (ls)

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