Das relativ belanglose Gespräch mündete dann in seine Frage „Was kostet?“ Dabei kratzte er sich mit der Hand in seinem Genitalbereich. Die 37-Jährige dachte zunächst, er wolle sich nach dem Preis für die Reinigungsarbeiten erkundigen. Er hatte jedoch ganz andere Gedanken, fasste sie mit seiner Hand an ihrem Gesäß an und zeigte Richtung Schlafzimmer. Verängstigt wollte sie sich der Situation durch Flucht entziehen. Dies verhinderte er jedoch zunächst, indem er seinen Fuß vor die Ausgangstür stellte. Mit Mühen gelang es ihr dann doch, die Wohnung zu verlassen. (Lesen Sie auch hier: Kamera überführt Täter: 53-Jähriger hatte „im Vorbeigehen“ Außenspiegel beschädigt)
Von außerhalb rief sie dann ihren Mann um Hilfe. Gemeinsam schalteten sie die Polizei ein. Nach ihrer Aussage hatte der Vorfall für sie erhebliche gesundheitliche Konsequenzen. Sie sprach von einem Schockzustand, der anfangs für Sprach- und Laufprobleme sorgte. Noch am selben Abend attestierte ihr eine Ärztin psychische Probleme wie beispielsweise Angstzustände. Seitdem hat sie das Tat-Haus nicht mehr betreten. Und sie kündigte umgehend die Stelle als Reinigungskraft. Auch ihr Mann bestätigte als Zeuge, dass sie seit dem Vorfall bis dato beeinträchtigt ist.
Der Angeklagte bestritt hingegen jeglichen Übergriff. Er habe Respekt vor allen Frauen. Möglicherweise habe sein lauter Aufschrei aus Entsetzen, weil sie plötzlich in seinem Schlafzimmer stand, sie psychisch belastet. Diese Deutung hielt Richter Ott für „Quatsch“. Das Opfer sei absolut glaubhaft.
Das folgende Urteil nahm der 32-Jährige gelassen auf: „Ich muss akzeptieren.“ (ls)