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32-Jähriger belästigt Reinigungskraft - Angeklagter leugnet Tat

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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal.
Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte einen 32-Jährigen, der eine Reinigungskraft belästigt hat. © Sebastian Gollnow/dpa

Auch wenn die Tat schon vor fast einem Jahr geschah, ist das 37-jährige Opfer aus Bad Soden-Salmünster weiterhin psychisch beeinträchtigt. So hatte sie jetzt beispielsweise Probleme, zunächst ohne ihren Mann an ihrer Seite dem 32-jährigen Angeklagten im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Gelnhausen zu begegnen.

Bad Soden-Salmünster - Letztlich beruhigte sie Richter Wolfgang Ott - und verurteilte den Täter später wegen se*ueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro (70 Tagessätze à 30 Euro). Zuvor hatte dieser die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten.

Doch das Gericht glaubte den Aussagen der Frau. Demnach war sie am 2. November 2020 vormittags wie so oft mit Reinigungsarbeiten in einer Wohnung für Arbeiter in Bad Soden-Salmünster im Main-Kinzig-Kreis beschäftigt. Während um diese Uhrzeit normalerweise alle Bewohner unterwegs waren, stieß sie an diesem Tag in einem Zimmer unerwartet auf den 32-Jährigen, der noch im Bett lag und offenbar krank war.

Main-Kinzig-Kreis: Mann belästigt Reinigungskraft - Angeklagter leugnet Tat

Überrascht von der Situation, verließ sie umgehend wieder den Raum und führte ihre Arbeit an anderer Stelle fort. Doch der Beschuldigte verfolgte sie, verwickelte sie im Flur in ein Gespräch und fragte sie nach ihren Familienverhältnissen.

Das relativ belanglose Gespräch mündete dann in seine Frage „Was kostet?“ Dabei kratzte er sich mit der Hand in seinem Genitalbereich. Die 37-Jährige dachte zunächst, er wolle sich nach dem Preis für die Reinigungsarbeiten erkundigen. Er hatte jedoch ganz andere Gedanken, fasste sie mit seiner Hand an ihrem Gesäß an und zeigte Richtung Schlafzimmer. Verängstigt wollte sie sich der Situation durch Flucht entziehen. Dies verhinderte er jedoch zunächst, indem er seinen Fuß vor die Ausgangstür stellte. Mit Mühen gelang es ihr dann doch, die Wohnung zu verlassen. (Lesen Sie auch hier: Kamera überführt Täter: 53-Jähriger hatte „im Vorbeigehen“ Außenspiegel beschädigt)

Angeklagter nimmt Urteil gelassen auf: „Ich muss akzeptieren“

Von außerhalb rief sie dann ihren Mann um Hilfe. Gemeinsam schalteten sie die Polizei ein. Nach ihrer Aussage hatte der Vorfall für sie erhebliche gesundheitliche Konsequenzen. Sie sprach von einem Schockzustand, der anfangs für Sprach- und Laufprobleme sorgte. Noch am selben Abend attestierte ihr eine Ärztin psychische Probleme wie beispielsweise Angstzustände. Seitdem hat sie das Tat-Haus nicht mehr betreten. Und sie kündigte umgehend die Stelle als Reinigungskraft. Auch ihr Mann bestätigte als Zeuge, dass sie seit dem Vorfall bis dato beeinträchtigt ist.

Der Angeklagte bestritt hingegen jeglichen Übergriff. Er habe Respekt vor allen Frauen. Möglicherweise habe sein lauter Aufschrei aus Entsetzen, weil sie plötzlich in seinem Schlafzimmer stand, sie psychisch belastet. Diese Deutung hielt Richter Ott für „Quatsch“. Das Opfer sei absolut glaubhaft.

Das folgende Urteil nahm der 32-Jährige gelassen auf: „Ich muss akzeptieren.“ (ls)

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