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Merkel-Karikatur weitergeleitet: 74-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

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Wegen Volksverhetzung und eines Waffengesetz-Verstoßes ist ein Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis verurteilt worden. Er leitete eine Merkel-Karikatur weiter.
Wegen Volksverhetzung und eines Waffengesetz-Verstoßes ist ein Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis verurteilt worden. Er leitete eine Merkel-Karikatur weiter. © Christoph Soeder/dpa

Wegen Volksverhetzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ist ein Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Er hatte eine Merkel-Karikatur weitergeleitet.

Bad Orb - Der Fall kam ins Rollen, nachdem der 74-Jährige auf einer Internet-Plattform eine Merkel Karikatur weitergeleitet hatte. Diese zeigt im Hintergrund ein Gebäude mit Aufschrift „Sozialamt“. Davor sind mehrere Menschen fremdländischen Aussehens zu erkennen.

Main-Kinzig-Kreis: Merkel-Karikatur führt zu Verurteilung wegen Volksverhetzung

Dazwischen eine ältere Person im Rollstuhl, die offenbar einen deutschen Bürger darstellen soll. Dieser wird auf dem Bild, das der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis weitergeleitet hatte, von den anderen zur Seite gedrängt wird - mit den Worten: „Du bleibst hinten. Wir neues Volk von Frau Merkel.“

Nachdem die Ermittlungsbehörden davon erfahren hatten, schickten sie den polizeilichen Staatsschutz zur Durchsuchung zu dem Anwesen des 74-Jährigen. Die Beamten fanden dort kein weiteres volksverhetzendes Material. Allerdings wurden sie im Nachtschränkchen anderweitig fündig.

Sie entdeckten griffbereit eine scharfe Waffe mit eingelegtem Magazin und Patronen. Nachprüfungen ergaben, dass der Bad Orber diese zwar legal besaß, allerdings sie nicht ordnungsgemäß in einem Tresor sicher verwahrte. Vor Gericht räumte er dieses Vergehen ein.

Der Angeklagte hatte dafür aber eine Erklärung. Tags zuvor habe er mit der Waffe noch geschossen, kam allerdings nicht mehr zum Reinigen. Das hatte er sich angeblich für den folgenden Tag vorgenommen, weswegen er die Pistole nur vorübergehend im Nachtschränkchen verwahrt habe.

Zu der weitergeleiteten Karikatur äußerte sich sein Verteidiger umfangreich. Dieser sah darin keine Volksverhetzung. Die Zeichnung beinhalte zwar eine polemische Aussage, sei aber vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, also strafrechtlich nicht relevant. Der 74-Jährige betonte, weiterhin zum Inhalt der Karikatur zu stehen.

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Und er verwahrte sich vehement dagegen, als Rassist oder gar Faschist eingestuft zu werden. Er habe in seinem Leben viel mit ausländischen Bürgern zusammengearbeitet und dabei nie Probleme gehabt. Bislang ist der Mann auch nicht vorbestraft. Anders sah das die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Ihrer Ansicht nach ist die Karikatur geeignet, Hass gegen Ausländer zu verbreiten. Und auch Richter Andreas Weiß vertrat diese Ansicht. Es gehe dabei nicht nur um bloße Kritik an Altkanzlerin Angela Merkel und deren Politik, sondern um eine mögliche Aufstachelung zum Hass. Sicherlich handele es sich im vorliegenden Fall strafrechtlich um einen Grenzfall. Und es gehe nicht darum, ob der 74-Jährige ein Rassist ist.

Der Verstoß gegen das Waffengesetz war derweil zwischen den Parteien unstrittig. Mit seiner Gesamtstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) blieb der Vorsitzende unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 3600 Euro für angemessen hielt. Zudem wurde die Waffe eingezogen.

Nach einem rücksichtslosen Überholmanöver auf der A66 im Kinzigtal erschien ein Mann trotz Vorladung nicht zum Gerichtstermin. Der Strafbefehl wird ihm schriftlich mitgeteilt. Ihm wurde der Führerschein entzogen. (ls)

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