Kamera überführt Täter: 53-Jähriger hatte „im Vorbeigehen“ Außenspiegel beschädigt

Ein Unbekannter beschädigte mehrfach die Außenspiegel von geparkten Autos am Rande von Schlüchtern. Stets war ein Haushalt betroffen. Weil sich der Täter nicht ermitteln ließ, handelte der Familienvater.
Schlüchtern - Er installierte in seinen Fahrzeugen Kameras. Und tatsächlich: Am 3. März dieses Jahres gegen 6.55 Uhr wurde ein Vorfall aufgezeichnet. Ein Mann ging am Wagen vorbei und schlug mit dem linken Oberarm offenbar bewusst gegen den Spiegel, der dabei aus der Halterung gerissen wurde. Der 37-jährige Geschädigte machte sich anschließend anhand der Bilder auf die Suche nach dem Übeltäter und fand ihn: Es war ein Arbeiter einer nahegelegenen Firma.
Dieser 53-Jährige aus einem Schlüchterner Stadtteil musste sich jetzt wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) verantworten. Sein Verteidiger räumte die Berührung ein, wodurch der Spiegel nach vorne abgeknickt sei. Sein Mandant bedauere den Vorfall. Im Vorfeld habe es keinerlei Kontakt mit dem Opfer gegeben. Beide kennen sich nur vom Sehen. Der Angeklagte selbst behauptete, „gestolpert“ zu sein.
Main-Kinzig-Kreis: Außenspiegel beschädigt - Kamera überführt Täter
Diese Aussage wies Richter Wolfgang Ott zurück. Das Ereignis sei „weit von stolpern entfernt“. Nach Sichtung der Filmaufnahme ist er überzeugt: Das sieht „sehr absichtlich“ aus. Der Geschädigte wollte nach eigener Aussage eigentlich um den Vorfall kein großes Aufsehen machen. Wenn der Angeklagte sich unmittelbar nach der Tat entschuldigt hätte, wäre alles erledigt gewesen. Da dies aber nicht erfolgte, brachte er den Vorfall zur Anzeige. Schaden sei letztlich keiner entstanden, da ein Kumpel ihm den Spiegel wieder gerichtet habe.
Dennoch wollte der Vorsitzende die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Schließlich sei bei einem früheren Vorfall ein Außenspiegel vom Auto der Familie komplett abgerissen worden. Ott stellte daher in Aussicht, möglicherweise auch in diesem Fall die Ermittlungen aufzunehmen, um zu sehen, ob der 53-Jährige als Täter in Betracht kommt. (Lesen Sie hier: Nach Schlägerei bei Shisha-Bar: 20-Jähriger zu Geldstrafe und Anti-Aggressions-Training verurteilt)
Doch so weit kam es nicht: Der Angeklagte gab die Zusicherung, dass es einen solchen Vorfall nicht mehr geben werde. Außerdem muss er 500 Euro an die Johanniter-Unfallhilfe überweisen. Dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. (ls)