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Betrunken am Steuer und Waffe im Handschuhfach - 40-Jähriger vor Gericht verurteilt

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Wegen mehrerer Vergehen im Straßenverkehr wurde ein 40-Jähriger zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Wegen mehrerer Vergehen im Straßenverkehr wurde ein 40-Jähriger zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Der 40-Jährige hat so ziemlich alles im Straßenverkehr verkehrt gemacht, was möglich ist: Mit Alkohol am Steuer, aber ohne Führerschein, das Auto mit falschen Kennzeichen versehen statt regulär angemeldet und versichert – und im Handschuhfach lag eine verbotene Waffe.

Gelnhausen - Das brachte dem vorbestraften Kalbacher gewaltigen Ärger ein: Vor dem Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) wurde er zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem wurde ihm eine Sperre bei der Fahrerlaubnis von zwölf Monaten auferlegt. Und der Mann muss 100 Sozialstunden ableisten.

Um den Fall zu verhandeln und das Urteil zu fällen, bedurfte es zudem besonderer Anstrengungen der Justiz. Da der Angeklagte zu einer ersten Verhandlung nicht erschien, wurde er nun zu einem zweiten Termin von zwei Polizeibeamten zuhause abgeholt und in Handschellen vor Richter Wolfgang Ott vorgeführt. (Lesen Sie hier: Machete unter Matratze, Kokain und Haschisch in Wohnung - FBI-Trick überführt Drogendealer)

Main-Kinzig-Kreis: Betrunken am Steuer und Waffe im Handschuhfach

Am 22. Mai vergangenen Jahres war der 40-Jährige in den Abendstunden einer Streife der Autobahnpolizei Petersberg in der Ortslage von Neuhof (Kreis Fulda) aufgefallen. Die Beamten wollten den Fahrer am Steuer eines Sprinters kontrollieren und machten dies auch mittels Leuchtanzeige am Streifenwagen kenntlich. Doch der Kalbacher dachte nicht daran, stehenzubleiben, sondern bog auf die Autobahn 66 in Richtung Frankfurt ab.

Auch dort versuchten die Polizisten, den Wagen anzuhalten. Tatsächlich ordnete sich der Fahrer dann an der Anschlussstelle Flieden auf die Abbiegespur ein. Doch die Hoffnung währte nur kurz: Im letzten Moment zog der 40-Jährige sein Fahrzeug wieder auf die Autobahn zurück und fuhr weiter. Die Beamten rochen den Braten und blieben ihm auf den Fersen.

Bei Schlüchtern Nord verließ er endgültig die Autobahn und bog auf die Landstraße Richtung Wallroth ab. Dort gelang es der Streife, ihn zu stoppen. Was die Beamten dann vorfanden, schilderte eine 33-jährige Polizistin im Zeugenstand: Im Führerhaus drei männliche Personen, „alle alkoholisiert“, außerdem „diverse Alkoholika“ und ein Elektroschocker im Handschuhfach. Den Fahrer erkannte sie als alten Bekannten wieder. Schon häufiger war er in Kontrollen geraten, meistens auch mit Alkohol im Blut: Morgens immer so ein Promille, abends um die zwei.

Auch dieses Mal erbrachte die Blutuntersuchung einen Wert von mindestens 2,65 Promille. Die eingesetzte Ärztin registrierte trotzdem keine großen Ausfallerscheinungen bei dem Kalbacher und kam zu dem Schluss: ausgeprägte Alkoholgewöhnung.

Urteil im Main-Kinzig-Kreis: Achtmonatige Bewährungsstrafe für 40-Jährigen

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, gab private Probleme für den Konsum an. Beim Anblick des Polizeifahrzeugs sei er in Panik geraten und deswegen geflüchtet. Das Kennzeichen habe sehr wohl ihm gehört, eben von einem anderen Auto. Und den Elektroschocker habe er zum Selbstschutz dabeigehabt.

Richter Wolfgang Ott stimmte das lange Vorstrafenregister nachdenklich. Immer wieder war der 40-Jährige in der Vergangenheit wegen Fahrten unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Da sei mittlerweile einiges zusammengekommen, resümierte Ott. Und Geldsanktionen hätten den Beschuldigten offenbar bislang „überhaupt nicht beeindruckt“. Deswegen müsse jetzt eine Freiheitsstrafe folgen – zwar auf Bewährung, aber bei einem Verstoß gegen die Auflagen könne er auch schnell im Gefängnis landen.

Und neuer Ärger droht dem Kalbacher bereits: Die 33-jährige Beamtin berichtete, sie habe ihn kürzlich schon wieder alkoholisiert am Steuer erwischt. (ls)

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