Auch dieses Mal erbrachte die Blutuntersuchung einen Wert von mindestens 2,65 Promille. Die eingesetzte Ärztin registrierte trotzdem keine großen Ausfallerscheinungen bei dem Kalbacher und kam zu dem Schluss: ausgeprägte Alkoholgewöhnung.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, gab private Probleme für den Konsum an. Beim Anblick des Polizeifahrzeugs sei er in Panik geraten und deswegen geflüchtet. Das Kennzeichen habe sehr wohl ihm gehört, eben von einem anderen Auto. Und den Elektroschocker habe er zum Selbstschutz dabeigehabt.
Richter Wolfgang Ott stimmte das lange Vorstrafenregister nachdenklich. Immer wieder war der 40-Jährige in der Vergangenheit wegen Fahrten unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Da sei mittlerweile einiges zusammengekommen, resümierte Ott. Und Geldsanktionen hätten den Beschuldigten offenbar bislang „überhaupt nicht beeindruckt“. Deswegen müsse jetzt eine Freiheitsstrafe folgen – zwar auf Bewährung, aber bei einem Verstoß gegen die Auflagen könne er auch schnell im Gefängnis landen.
Und neuer Ärger droht dem Kalbacher bereits: Die 33-jährige Beamtin berichtete, sie habe ihn kürzlich schon wieder alkoholisiert am Steuer erwischt. (ls)