Dies sei aber nicht mehr möglich gewesen, weil der beratende Rechtsanwalt die „finale Personalliste, die unzählige Male angefragt wurde“, von den Investoren erst am Nachmittag des Vortages erhalten habe. Durch Änderungswünsche seien ihm die Kündigungsschreiben und Massenentlassungsanzeigen „knapp zwei Stunden vor der Versammlung“ zugegangen.
Schon eine Woche vor dem Ausspruch der Kündigungen hätte das Personal und der Lohrey-Betriebsrat von den Investoren informiert und entsprechend Vertrauen aufgebaut werden können, doch die Teilnahme an solchen Terminen sei „immer kurz vorher“ mit dem Hinweis verweigert worden, man sei in dem Verfahren nicht „Partei“. Für Bretthauer sind dies jedoch „fadenscheinige Ausreden“. (hgs)