„Die Impfquote in unseren Kliniken liegt bei über 90 Prozent – in einigen Bereichen sogar weit höher. Die hohe Impfbereitschaft, das große Engagement und der Zusammenhalt unserer Mitarbeiter erfreuen mich“, sagt Dieter Bartsch, Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken.
Liegt am 15. März allerdings kein Nachweis vor, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt unverzüglich in Kenntnis setzen. „Nach Prüfung des Sachverhalts kann das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen treffen“, heißt es dazu aus der Pressestelle des Landkreises Fulda.
Einrichtungen und Unternehmen gehen davon aus, dass sie die betroffenen Mitarbeiter zwar nicht kündigen müssen. Jedoch ist die Rede von einem Beschäftigungsverbot. Was im Falle einer Klage eines Mitarbeiters geschehen würde, ist offenbar unklar.
„Unser oberstes Ziel ist es, die Menschen in unserer Region jederzeit gut zu versorgen. Hierfür wird jeder Einzelne gebraucht und jeder, der sich letztlich gegen die Impfung entscheidet und den wir gegebenenfalls nicht einsetzen dürften, würde schmerzlich fehlen“, weiß auch Bartsch.
Doch was tun die Kliniken: „Wir informieren alle Mitarbeitenden über die Gesetzesregelung und halten die Impfstatus-Daten aktuell“, erklärt Bartsch. „Gleichzeitig sind wir uns darüber bewusst und erkennen an, dass die Covid-Impfung für einige ein sensibles Thema ist. Mit den bisher ungeimpften Mitarbeitenden suchen wir das Gespräch und zeigen Wege auf“, sagt der Klinik-Geschäftsführer.
Denn die Mitarbeitenden seien zum großen Teil schon seit Jahren für die Main-Kinzig-Kliniken im Einsatz, mit vielen „verbindet uns eine langjährige Zusammenarbeit, die wir sehr schätzen. Daher ist es uns sehr wichtig, jeden Mitarbeiter weiter zu beschäftigen“, berichtet Bartsch auf Nachfrage unserer Zeitung. Ziel sei es, „gemeinsame Lösungen zu finden“. So bieten die Kliniken ihren Mitarbeitenden „natürlich auch weiterhin ein Impfangebot vor Ort“, sagt Bartsch.
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen trifft natürlich nicht nur die Kliniken und Einrichtungen im Main-Kinzig-Kreis, sondern überall in Deutschland. So geht zum Beispiel das Frankfurter Gesundheitsamt (Hessen) davon aus, dass im Stadtgebiet von den rund 40.000 Beschäftigten etwa 2000 betroffen sind, berichtet die Frankfurter Rundschau.
Zudem dürfen Menschen, die nach dem 16. März in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig werden möchten und über keinen Nachweis verfügen, die Arbeit nicht aufnehmen. Die Kliniken im Kreis Fulda sehen kaum Möglichkeit, ungeimpfte Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.
Auch in vielen Alten- und Pflegeeinrichtungen wie dem Gama-Altenhilfezentrum in Schlüchtern schaut man dem Stichtag mit Bauchgrummeln entgegen. „Die Mitarbeiter sind nicht erfreut. Und wir sind es auch nicht“, sagt Einrichtungsleiter Uwe Gall. Dennoch werde man, wenn man es denn müsse, die Daten übermitteln.
Gall beklagt den „Wust an Bürokratie, der eh schon zu bewältigen ist.“ Diese sollte in der Corona-Zeit eigentlich ausgedünnt sein, „davon habe ich in den vergangenen zwei Jahren aber nichts gespürt“. Gall nennt das Gama „unser kleines gallisches Dorf. Keiner unserer Bewohner ist bislang mit dem Virus in Kontakt gekommen“. Und so soll es auch bleiben.
Und er stellt fest: „Noch gibt es keine Impfplicht.“ Einige hätten auf den „Totimpfstoff“ gewartet. „Aber gottseidank haben sich die meisten Mitarbeiter bereits impfen lassen.“ Aber es gibt auch noch ein paar, „keine Handvoll“, die ungeimpft sind. Religiöse Gründe, Angst, Verunsicherung, nennt Gall als Argumente.
„Mitarbeiter, die während der Pandemie alles gegeben haben, zwei Jahre lang als Helden der Nation gefeiert wurden, sollen alsbald ihren Job verlieren? Das geht nicht“, wettert der Einrichtungsleiter. Und: „Ich glaube, dass man den Stichtag 16. März nicht halten kann.“ Als Gründe führt er an, dass im Pflegebereich bundesweit 40.000 Fachkräfte fehlen. Und dass die Gesundheitsämter personell die Situation gar nicht stemmen könnten.
„Ich halte das alles für sehr vage und gehe davon aus, dass unsere Mitarbeiter auch über den 16. März bei uns beschäftigt sein werden“, sagt Gall.
Der Impf- oder Genesenenstatus gehört im Prinzip zu den sensiblen und besonders geschützten Gesundheitsdaten, die grundsätzlich nicht abgefragt werden dürfen. „Allerdings lässt die Datenschutzgrundverordnung hierzu auch Ausnahmen zu, etwa aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit“, ist der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen. (sur, tim)