Der 71-Jährige äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Gegenüber Medien hatte der Jurist in den vergangenen Jahren von seinem Schweizer Exil aus Vorwürfe der Steuerhinterziehung stets von sich gewiesen. Zudem stellte er sich als Opfer eines deutschen Justizskandals dar: Ihm widerfahre Unrecht, so Berger.
Als Staatsanwältin Anne Brorhilker die Anklage verlas, schüttelte Berger immer wieder den Kopf, beschrieb eine Vielzahl von Zetteln und schob diese zu seinen Anwälten, die neben ihm saßen.
Berger stammt aus Elm und war früher als Bankenprüfer für die hessische Finanzverwaltung tätig, später ging er zu internationalen Kanzleien und wechselte dabei gewissermaßen die Seiten. In der Finanzbranche galt er als äußerst fähiger Jurist, dessen Wort viel wert war.
Berger ist nicht der einzige, der in den Steuerskandal verwickelt ist. Auch der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geriet 2021 in die Kritik, weil er verdächtigt wurde, als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der in den Skandal verwickelten Warburg Bank genommen zu haben. Diesen Vorwurf wies Scholz jedoch zurück.
Den „Cum-Ex“-Skandal arbeiten Gerichte und Staatsanwaltschaften schon seit Jahren auf. Während einige Beteiligte ins Ausland flohen, kamen andere vor Gericht. So verurteilte das Landgericht Bonn im März 2020 zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen. Auch ein weiteres Bonner Verfahren mündete in eine Haftstrafe. Und im Februar verurteilte das Landgericht Bonn einen früheren Geschäftsführer einer Tochterfirma der Privatbank M.M. Warburg zu einer Freiheitsstrafe.
Berger hatte sich 2012 in die Schweiz abgesetzt – das Oberlandesgericht Frankfurt wertete das als Flucht. Im Februar 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, wo er nicht nur in Bonn vor Gericht muss: Auch Hessen steht ein Prozess an. Statt wie geplant ab 12. April soll sich Berger nun aber erst ab dem 2. Juni in Wiesbaden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten, hieß es am Dienstag. Grund sei, dass sich die Pflichtverteidiger noch weiter „in die umfangreichen Akten“ einarbeiten müssten. Bergers Anwälte waren vor dem Prozessbeginn gegen ihn abgesprungen.