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Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger an Deutschland ausgeliefert - Prozess soll im April starten

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Steuerrechtsanwalt Hanno Berger ist am Donnerstag der deutschen Justiz ausgeliefert worden. Er soll eine Schlüsselfigur im „Cum-Ex-Skandal“ sein.
Steuerrechtsanwalt Hanno Berger ist am Donnerstag der deutschen Justiz ausgeliefert worden. Er soll eine Schlüsselfigur im „Cum-Ex-Skandal“ sein. © Boris Roessler/dpa

Im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist die mutmaßliche Schlüsselfigur, Steuerrechtsanwalt Hanno Berger, aus der Schweiz an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Berger stammt ursprünglich aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Update vom 25. Februar, 11.13 Uhr: Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal Hanno Berger soll sich ab April vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Nach der Auslieferung aus der Schweiz befinde er sich im Verantwortungsbereich der hessischen Justiz, teilte das Landgericht am Freitag in Wiesbaden mit. Die Verhandlungstermine, „wahrscheinlich ab April“, würden noch bekannt gegeben.

Erstmeldung vom 24. Februar, 14.11 Uhr:

Frankfurt - Der 71-Jährige wurde am Donnerstagmorgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte. Der Mann soll umgehend der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden vorgeführt werden, die den weiteren Haftbefehl verkünde.

Bei der Übergabe, die auch von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, war auch ein Frankfurter Oberstaatsanwalt zugegen.

Main-Kinzig-Kreis: Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal - Hanno Berger ausgeliefert

Im Fall Hanno Berger hatten sowohl Justiz in Hessen als auch in Nordhrein-Westfalen die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Damit rückt ein Prozess in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. (dpa)

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