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Nächtliche Polizeikontrolle an Bushaltestelle: 21-Jähriger versteckt Drogen im Intimbereich

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Das synthetisch hergestellte Crystal Meth bezeichnet eine Kristallform von Methamphetamin, was wiederum eine Abwandlung des Aufputschmittels Amphetamin ist.
Amphetamin und starke Schmerzmittel hatte ein 21-Jähriger bei einer Polizeikontrolle im Intimbereich versteckt. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

Wer mitten in der Nacht an einer Haltestelle wartet, an der zu dieser Zeit kein Bus mehr kommt, der weckt das Interesse der Polizei.

Gelnhausen - So geschehen am 9. Mai vergangenen Jahres gegen 2.30 Uhr in der Bahnhofstraße in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis). Dort stand ein 21-Jähriger, der nach eigenen Angaben aus Köln kam und eigentlich nach Hause, nach Bad Orb wollte. Eine vorüberkommende Polizeistreife unterzog den einsamen Nachtschwärmer einer Personenkontrolle – und machte an ungewöhnlichen Stellen interessante Funde.

Main-Kinzig-Kreis: 21-Jähriger versteckt Drogen im Intimbereich

So waren im Intimbereich Amphetamin und starke Schmerzmittel versteckt. Der junge Mann machte auf die Beamten einen stark verwirrten Eindruck und äußerte sich unklar, war im Polizeibericht nachzulesen. (Lesen Sie hier: Kokain, Cannabis und kein Führerschein: 45-Jähriger nach Verkehrskontrolle vor Gericht)

Vor dem Amtsgericht Gelnhausen räumte der Verteidiger des jungen Mannes nun den Besitz der Stoffe ein. Sein Mandant sei mittlerweile mehrfach zur Behandlung in der psychiatrischen Klinik in Schlüchtern gewesen. Dort sei auch eine Cannabis-indizierte Psychose diagnostiziert worden. Mittlerweile steht dem arbeits- und berufslosen Mann ein gesetzlicher Betreuer zur Seite, der ihm beim Bewältigen des Alltags hilft.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau mochte trotzdem nicht verstehen, dass der 21-Jährige nur wenige Tage nach einem Klinikaufenthalt und mit dieser Diagnose erneut in Kontakt mit Drogen stand. Deswegen lehnte sie eine von der Verteidigung geforderte Einstellung des Strafverfahrens ab. Außerdem habe es sich nicht um leichte Drogen gehandelt. Die Umstände deuteten insgesamt auf ein ernsthaftes Problem mit Rauschmitteln hin. Auch mit Blick auf zwei frühere Gerichtsverfahren wegen Diebstählen forderte sie nun eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (30 Tagessätze zu jeweils zehn Euro). Dasselbe Strafmaß hielt auch der Verteidiger für angemessen.

Richter Wolfgang Ott urteilte dann wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gleichlautend. Und gab dem jungen Orber warnende Worte mit auf den Weg: „Ich will sie hier nicht mehr wiedersehen.“ (ls)

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