Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau mochte trotzdem nicht verstehen, dass der 21-Jährige nur wenige Tage nach einem Klinikaufenthalt und mit dieser Diagnose erneut in Kontakt mit Drogen stand. Deswegen lehnte sie eine von der Verteidigung geforderte Einstellung des Strafverfahrens ab. Außerdem habe es sich nicht um leichte Drogen gehandelt. Die Umstände deuteten insgesamt auf ein ernsthaftes Problem mit Rauschmitteln hin. Auch mit Blick auf zwei frühere Gerichtsverfahren wegen Diebstählen forderte sie nun eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (30 Tagessätze zu jeweils zehn Euro). Dasselbe Strafmaß hielt auch der Verteidiger für angemessen.
Richter Wolfgang Ott urteilte dann wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gleichlautend. Und gab dem jungen Orber warnende Worte mit auf den Weg: „Ich will sie hier nicht mehr wiedersehen.“ (ls)