Jugendrichterin Petra Ockert mahnte den jungen Mann eindringlich, ganz schnell damit aufzuhören. Der Konsum bleibe gefährlich. Irgendwann könne er bleibende Schäden davontragen, beispielsweise Schizophrenie. Die Situation sei für die gesamte Familie belastend. (Lesen sie auch: Polizei findet 200 Gramm Drogen bei Verkehrskontrollen)
Das Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln stellte sie mit einer Ermahnung ein. Als Auflage muss er 300 Euro an die Lebenshilfe Gelnhausen bezahlen. (ls)