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20-Jähriger versteckt Drogen im Keller - Eltern rufen die Polizei

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Cannabis
Eltern aus Schlüchtern haben wegen ihres 20-jährigen Sohnes die Polizei gerufen. Sie waren ihm mit seinem Drogenkonsum auf die Schliche gekommen. © Fabian Sommer/dpa/Illustration

Weil seine eigenen Eltern ihm mit seinem Drogenkonsum auf die Schliche gekommen waren, hatte ein 20-jähriger Schlüchterner jetzt Ärger mit der Justiz.

Schlüchtern - Der Auszubildende wollte den Kellerverschlag der gemeinsamen Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) als Drogendepot nutzen. Gerade als er Ende März dieses Jahres dabei war, Marihuana dort zu verstecken, kam seine Mutter hinzu.

Main-Kinzig-Kreis: Drogen im Keller versteckt - Eltern rufen Polizei

Als die Frau ihren Sohn fragte, was er da in der Hand halte, wollte er flüchten. Beim Vorbeirennen an ihr schlug sie ihm ein Metalldöschen aus der Hand, in dem 1,44 Gramm Marihuana deponiert waren. Später fanden sich in seiner Jackentasche noch drei Hundekot-Beutel, die weitere 12,7 Gramm enthielten.

Als auch noch sein Vater hinzukam, riefen die Eltern die Polizei um Hilfe. So bitter enttäuscht seien sie von ihm gewesen, räumte der Auszubildende ein. Mittlerweile habe sich das Verhältnis zu ihnen wieder etwas gebessert. (Lesen Sie auch: Streit im Badezimmer eskaliert: Mutter (62) schlägt Sohn (33) mit Schuhlöffel ins Gesicht)

Geblieben ist jedoch bei ihm die Drogensucht. Weiterhin konsumiere er regelmäßig die Rauschmittel, täglich ein oder zwei Gramm, meist abends nach der Arbeit. Seit dem 16. Lebensjahr sei er den Drogen verfallen.

Jugendrichterin Petra Ockert mahnte den jungen Mann eindringlich, ganz schnell damit aufzuhören. Der Konsum bleibe gefährlich. Irgendwann könne er bleibende Schäden davontragen, beispielsweise Schizophrenie. Die Situation sei für die gesamte Familie belastend. (Lesen sie auch: Polizei findet 200 Gramm Drogen bei Verkehrskontrollen)

Video: Wie schädlich ist Cannabis, wie groß ist das Suchtpotenzial und welche Risiken gibt es?

Das Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln stellte sie mit einer Ermahnung ein. Als Auflage muss er 300 Euro an die Lebenshilfe Gelnhausen bezahlen. (ls)

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