Sollte das Ermittlungsverfahren zu einer Anklage des 33-Jährigen führen und dieser vor Gericht wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt werden, könnte dem Mann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Neben der Frage nach der gültigen Fahrerlaubnis dürfte für die weiteren Ermittlungen auch ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten entscheidend sein. Dieses war nach dem Unfall von der Staatsanwaltschaft Hanau in Auftrag gegeben worden. Ein Ergebnis liegt nach Aussage von Behördensprecher Jung aber derzeit noch nicht vor.
Ebenfalls Teil der Ermittlungen könnten Hinweise aus der Bevölkerung sein. So war Zeugen offenbar wenige Minuten vor dem Unfall auf der Bundesstraße 276 ein grauer Audi mit zwei Kindern auf der Rückbank aufgefallen, weil dieser auffällig unterwegs gewesen sei und der Fahrer am Steuer telefoniert habe. Ein Polizeisprecher bestätigte auf Anfrage das Vorliegen entsprechender Hinweise. (dno)