Als nächstes meldete sich über ein anderes Nutzerkonto der angebliche Freund von „Lea“ bei dem Opfer. Er drohte dann offenkundig, die Bilder zu veröffentlichen. Der junge Mann könne dies verhindern, wenn er einen Geldbetrag bezahle. Dies sollte mithilfe des Dienstes Paysafecard geschehen, ein elektronisches Zahlungsmittel im Internet. Bei Postämtern oder bestimmten Tankstellen können dafür Pin-Codes geordert und diese an den Empfänger weitergegeben werden.
Bei der ersten Aktion wurden 50 Euro gefordert, die das Opfer auch zahlte. Beim zweiten Mal 100 Euro. Auch hier ging der junge Mann auf die Forderung ein. Erst beim dritten Versuch zahlte er nicht mehr, sondern erstattete Anzeige. Die Polizei kam dann bei ihren Nachforschungen, beispielsweise bezüglich der Accounts, dem Duo auf die Schliche – es handelte sich um Bekannte des Geschädigten. (Lesen Sie hier: Cybersex-Masche: 21-Jähriger aus der Rhön fällt auf Betrüger herein)
Doch die beiden jungen Herren bestritten vor Gericht jegliche Tatbeteiligung. Im Gegenteil: Das anfängliche Angebot der Staatsanwältin, im Fall eines Geständnisses das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, nahmen sie nicht an. Also forderte sie nach der Beweisaufnahme eine Verurteilung. Sie sah die Täterschaft als bewiesen an.
Das sorgte für Entsetzen auf der Anklagebank. „Ich bin fast ein bisschen sprachlos“, äußerte sich einer der Verteidiger. Sein Mandant könne nichts gestehen, was er nicht gemacht habe.
Ganz anders die Sichtweise von Richterin Petra Ockert. Die Ermittlungen der Polizei hätten die Täterschaft der jungen Männer bewiesen. Das Duo sei arbeitsteilig vorgegangen, um das Geld zu erpressen. Und sie hätten den Geschädigten „sehr unschön behandelt“ sowie diesem viel Sorge bereitet. (ls)