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Mit Nacktbildern gelockt: Mutmaßliche Erpresser erhalten Sozialstunden und Geldbuße 

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Justitia
Zwei Männer wurden in Gelnhausen zu Sozialstunden und einer Geldbuße verurteilt. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Wegen zwei vollendeten Fällen von Erpressung und einem Versuch sind vor dem Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) ein 20-Jähriger aus Biebergemünd und ein 18-jähriger Gründauer verurteilt worden. Beide waren bislang nicht vorbestraft. 

Gelnhausen - Jugendrichterin Petra Ockert verwarnte die beiden Heranwachsenden im Amtsgericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis). Der Ältere muss nun 40 Sozialstunden absolvieren, der Jüngere eine Geldbuße von 400 Euro bezahlen. Die beiden Strafverteidiger der jungen Erwachsenen hatten hingegen übereinstimmend Freispruch gefordert.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte sich eine angebliche „Lea“ bei dem späteren Opfer, einem 18-Jährigen aus Linsengericht, über einen Social-Media-Kanal mittels Handy gemeldet. Der Kontakt mündete darin, dass die junge Frau auch Nacktfotos von sich schickte – und den Adressaten aufforderte, wiederum gleichartiges Bildmaterial von sich an sie zu übersenden. Der Linsengerichter schickte dann tatsächlich Aufnahmen mit nacktem Oberkörper.

Main-Kinzig-Kreis: Mutmaßliche Erpresser erhalten Sozialstunden und Geldbuße

Als nächstes meldete sich über ein anderes Nutzerkonto der angebliche Freund von „Lea“ bei dem Opfer. Er drohte dann offenkundig, die Bilder zu veröffentlichen. Der junge Mann könne dies verhindern, wenn er einen Geldbetrag bezahle. Dies sollte mithilfe des Dienstes Paysafecard geschehen, ein elektronisches Zahlungsmittel im Internet. Bei Postämtern oder bestimmten Tankstellen können dafür Pin-Codes geordert und diese an den Empfänger weitergegeben werden.

Bei der ersten Aktion wurden 50 Euro gefordert, die das Opfer auch zahlte. Beim zweiten Mal 100 Euro. Auch hier ging der junge Mann auf die Forderung ein. Erst beim dritten Versuch zahlte er nicht mehr, sondern erstattete Anzeige. Die Polizei kam dann bei ihren Nachforschungen, beispielsweise bezüglich der Accounts, dem Duo auf die Schliche – es handelte sich um Bekannte des Geschädigten. (Lesen Sie hier: Cybersex-Masche: 21-Jähriger aus der Rhön fällt auf Betrüger herein)

Verteidiger: „Ich bin fast ein bisschen sprachlos“

Doch die beiden jungen Herren bestritten vor Gericht jegliche Tatbeteiligung. Im Gegenteil: Das anfängliche Angebot der Staatsanwältin, im Fall eines Geständnisses das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, nahmen sie nicht an. Also forderte sie nach der Beweisaufnahme eine Verurteilung. Sie sah die Täterschaft als bewiesen an.

Das sorgte für Entsetzen auf der Anklagebank. „Ich bin fast ein bisschen sprachlos“, äußerte sich einer der Verteidiger. Sein Mandant könne nichts gestehen, was er nicht gemacht habe.

Ganz anders die Sichtweise von Richterin Petra Ockert. Die Ermittlungen der Polizei hätten die Täterschaft der jungen Männer bewiesen. Das Duo sei arbeitsteilig vorgegangen, um das Geld zu erpressen. Und sie hätten den Geschädigten „sehr unschön behandelt“ sowie diesem viel Sorge bereitet. (ls)

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