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Fahnder ertappen Dealer auf frischer Tat - und finden weitere Drogen in seiner Wohnung

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Ein 21-Jähriger aus Bad Orb musste sich vor Gericht verantworten, weil er mit Marihuana gehandelt hatte.
Ein 21-Jähriger aus Bad Orb musste sich vor Gericht verantworten, weil er mit Marihuana gehandelt hatte. © Matthias Balk/dpa

Die Polizei hat einen 21-Jährigen aus Bad Orb beim Dealen erwischt. In der Wohnung des jungen Mannes fanden die Ermittler weitere Drogen. Deshalb musste er sich nun vor Gericht verantworten.

Wächtersbach/Bad Orb - Wie vor Gericht berichtet wurde, übergab der Mann aus Bad Orb (Main-Kinzig-Kreis) aus dem Autofenster heraus ein Tütchen Marihuana an eine junge Dame und kassierte anschließend das Geld. Die Polizei machte dem Handel ein Ende und durchsuchte noch die Wohnung des mutmaßlichen Dealers.

Neben den knapp drei Gramm Marihuana und 30 Euro Kaufpreis, die bei dem Deal vor Ort sichergestellt wurden, fanden sich in der Wohnung weitere knapp 66 Gramm, eine Feinwaage und Verpackungsutensilien. Alles Anzeichen nicht nur für den Konsum, sondern auch für das Handeltreiben mit Drogen.

Main-Kinzig-Kreis: Fahnder ertappen Drogendealer (21) auf frischer Tat

Vor Gericht räumte der 21-Jährige seine Geschäftsaktivitäten auch ein. Er habe aber nicht aktiv nach Käufern gesucht. Vielmehr sei in der Szene bekannt gewesen, dass er konsumiere. Und da sei er eben auch mal gefragt worden, ob er etwas verkaufe. So habe er „ausgeholfen“. (Lesen Sie auch: Drogenhandel im ganz großen Stil - Angeklagter berichtet vor Gericht von seiner Vergangenheit)

Unmittelbar nach der Polizeikontrolle habe er aber mit dem Dealen aufgehört. Das sei ohnehin leichtsinnig gewesen. Auch den Drogenkonsum habe er mittlerweile eingestellt. „Ich bekenne mich schuldig“, machte er reinen Tisch zu den Vorwürfen.

Richterin Petra Ockert sprach von „unschönen Umständen“. Der Orber wirke vor Gericht als ein sympathischer junger Mann. Dem stehe die Anklage gegenüber. Sein Handeln wirke sehr professionell, die gefundene Menge sei nicht gering. Deswegen komme eine Verfahrenseinstellung nicht in Frage. Ockert verwarnte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er muss 20 Sozialstunden leisten und zwei jeweils zehnstündige Module Sozialtraining absolvieren. (ls)

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