Während die Ermittler von „Anom“ begeistert waren, „macht das der Justiz einen Haufen Arbeit“, sagte Jost. Glücklicherweise habe sich der 38-Jährige kooperativ gezeigt und seine Taten gestanden, fuhr die Richterin fort. Denn noch fehle eine höchstrichterliche Erklärung, wie die ausgelesenen Daten zu bewerten seien.
„Die Landgerichte müssen also erst einmal in Vorleistung treten und Urteile produzieren.“ Denn in Deutschland sei das Telekommunikationsgrundrecht sehr weit gefasst, was historisch bedingt sei, so Jost. „Es ist eine Reaktion auf die Unrechtserfahrungen in der DDR, das spiegelt sich hier wider.“
Zum anderen bereitet der Umfang der Chatprotokolle Probleme. 3500 Hauptakten mussten in diesem Fall von der Geschäftsstelle gesichtet und vorbereitet werden. „Liegen alle Ermittlungserkenntnisse vollständig vor? Es ist eine Gratwanderung“, erklärte die Richterin.
Sein Geständnis sei ihm also zu seinen Gunsten ausgelegt worden, fuhr Jost fort. Ebenso glaube man ihm, dass er seine Taten bereue. Zudem habe der Hanauer dem Einzug von Vermögensgegenständen im Wert von 58.931 Euro zugestimmt. Er müsse darüber hinaus zum ersten Mal ins Gefängnis.
Von der Haftstrafe werde die Zeit in der Untersuchungshaft abgezogen, im Fall des Hanauers sind das sieben Monate. „Uns sind keine Konflikte bekannt“, sagte Jost, wenn sich der Hanauer gut verhalte, könne es sein, „dass Sie Ihre Haft nicht voll verbüßen müssen“ (tsl)