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Angeklagter tanzte vor brennendem Obdachlosen-Container - 31 Monate Haft

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Am 11. Mai 2021 wurden die letzten vier verbliebenen Obdachlosen-Container in Schlüchtern zu einem Raub der Flammen. Die Polizei nahm einen damals 24-jährigen Bewohner  fest. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht (Archivfoto).
Am 11. Mai 2021 wurden die letzten vier verbliebenen Obdachlosen-Container in Schlüchtern zu einem Raub der Flammen. Die Polizei nahm einen damals 24-jährigen Bewohner fest. Jetzt wurde ihm der Prozess gemacht (Archivfoto). © Fuldamedia

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten ist ein 25-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Das Landgericht Hanau sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) in einem Obdachlosen-Container Feuer gelegt hatte.

Hanau/Schlüchtern - Damit blieb die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Mirko Schulte unter der Forderung der Verteidigung, die analog mit Staatsanwalt Mathias Pleuser drei Jahre Gefängnis gefordert hatte. Der Verurteilte muss außerdem 1750 Euro an ein Opfer zahlen, das bei dem Feuer sein gesamtes Hab und Gut verloren hat.

Schon zweimal hat es in diesem Jahr in der Container-Anlage Richtung Schlüchtern-Elm im Main-Kinzig-Kreis gebrannt. Zunächst am 14. März, dann brannte der Obdachlosen-Container in Schlüchtern erneut 11. Mai. Zumindest bei letzterem Ereignis handelte es sich um Brandstiftung, hatte doch der 25-Jährige noch am Unglücksort die Tat gestanden. Die Polizei nahm ihn fest. Seitdem sitzt er in Frankfurt in Untersuchungshaft.

Main-Kinzig-Kreis: Angeklagter tanzte vor Feuer - 31 Monate Haft

Vor Gericht räumte er erneut seine Schuld ein, bedauerte sein Handeln und lieferte eine Erklärung: Erst wenige Tage vorher war er – aus der Psychiatrie kommend – in die Unterkunft in Schlüchtern-Elm im Main-Kinzig-Kreis eingezogen. Dort wurde er ins Zimmer eines jüngeren Mannes gelegt. Doch schon bald kam es zum Streit zwischen beiden.

So soll ihm der Mitbewohner Lebensmittel gestohlen haben. Dann hörte dieser laut Musik. Bitten, diese leiser zu stellen, habe der andere ignoriert. Als dann bei dem Handy als Musikquelle der Akku leer war, nahm der Angeklagte ihm das Ladekabel weg. Das brachte den Mitbewohner derart in Rage, dass er den 25-Jährigen schlug und trat.

Dies empfand er als Demütigung und rief die Polizei. Als diese nicht kam, der Streitpartner den Container verließ, wollte der Angeklagte ein „Statement setzen“. Also zündete er mit einem Feuerzeug dessen Matratze an. Doch schon nach wenigen Sekunden löschte er sie wieder – um sie kurz darauf erneut anzustecken.

Main-Kinzig-Kreis: Erst brannte Matratze, dann der Obdachlosen-Container

Zwischenzeitlich hatte er eine Decke parat gelegt, um das Feuer zu ersticken. Es sollte nur die Matratze zerstört werden, der Kontrahent keinen Schlafplatz mehr haben. Doch bei der zweiten Feuerlegung geriet der Brand schnell außer Kontrolle. Der 25-Jährige spricht von einer Überforderung in der Situation, von Panik und Fassungslosigkeit und einer „Schockstarre“.

Als er sich wieder gesammelt hatte, packte er seinen Rucksack und floh aus dem Fenster des brennenden Zimmers. Ein Mitbewohner bemerkte die Rauchentwicklung und warnte die drei Wohnkollegen, einen 48-Jährigen weckte er aus dem Schlaf. Alle vier waren nun als Zeugen vor dem Landgericht vorgeladen. Doch nur der 48-Jährige erschien.

Er schilderte, wie er aus dem Schlaf gerissen wurde und ein anderer Bewohner noch versuchte, mit dem Feuerlöscher dem Brand Einhalt zu gebieten. Vergeblich. Erst die Feuerwehr brachte diesen unter Kontrolle. Allerdings wurden die Wohncontainer weitgehend zerstört. Der Sachschaden wurde auf 20.000 Euro geschätzt (lesen Sie auch hier mehr: hr4 ehrt „Helden des Alltags“ - Werner Pflanz aus Schlitz ist einer davon).

Der 48-Jährige selbst beklagte vor Gericht einen Schaden von 3500 Euro, darunter unwiederbringliche persönliche Gegenstände wie das Bild seiner Großmutter. Im Gerichtssaal lieferte er sich ein Wortgefecht mit dem Angeklagten: „Du hast mir alles genommen. Eigentlich müsste ich dir den Hals umdrehen.“

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Von den übrigen Bewohnern wurden die polizeilichen Vernehmungen verlesen. Dabei berichteten zwei von einer Art Freudentanz des Angeklagten vor dem brennenden Container. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah bei dem 25-Jährigen zwar eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline- und narzisstischen Anteilen, jedoch keine akute psychotische Erkrankung mit beispielsweise Wahn-Vorstellungen.

Der Angeklagte habe eine schwierige Kindheit mit Gewalterfahrung, frühem Bruch mit dem Elternhaus und diverse Drogenerfahrungen. Auch zur Tatzeit stand er in geringem Maße unter dem Einfluss von Rauschmitteln. Der Fachmann sah keine Notwendigkeit für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, aber eine, in der die psychischen Probleme behandelt werden.

Richter Schulte stellte bei dem Schlüchterner eine „überdurchschnittliche Intelligenz“ fest, der im Leben abgerutscht sei. Deswegen benötige er jetzt Strafe und Hilfe – letztere in Form einer Therapie. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig. (ls) 

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