Ganz anders die Version der 52-Jährigen. Als sie am Tattag nach Hause kam, sei er schon betrunken gewesen und habe Abendessen gefordert. Durch den lautstarken Streit sei schließlich ein Nachbar aufmerksam geworden, der schlichtend eingriff. Unter Alkoholeinfluss gebe es immer wieder Schwierigkeiten mit ihm.
Auch die alarmierte Polizeistreife hatte Probleme, mit dem Angeklagten zurecht zu kommen. Wegen des Alkoholkonsums und Sprachschwierigkeiten sei es schwierig gewesen, dem 44-Jährigen zu verdeutlichen, dass er nunmehr die Wohnung zu verlassen habe, sagte ein 31-jähriger Beamter im Zeugenstand. Eine Alkoholmessung ergab einen Wert von 1,38 Promille. (Lesen Sie hier: Zentimeterlange Narbe im Gesicht: 35-Jähriger nach Messerattacke vor Gericht)
Auch die im Gerichtssaal anwesende Bewährungshelferin bestätigte die Probleme wegen Sprache und Alkohol. Nach vorangegangenen Verurteilungen wurde sie ihm zur Seite gestellt. In der Verhandlung wurde bekannt, dass mittlerweile wegen Übergriffen weitere Anzeigen gegen den Mann anhängig sind.
Richter Andreas Weiß sprach von einer „Beziehung, die durch Gewalt geprägt ist“. Beim Angeklagten sei die Alkoholproblematik nicht aufgearbeitet. Nach eigenen Angaben trinke dieser täglich etwa vier bis fünf Bier sowie zusätzlich Schnaps. Auf Nachfrage des Vorsitzenden kündigten beide Eheleute an, zeitnah die Scheidung einreichen zu wollen. Allerdings will keiner der beiden die gemeinsame Wohnung verlassen.
Letztlich verurteilte der Vorsitzende den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ging damit noch einen Monat über die Forderung der Staatsanwaltschaft. Und Richter Weiß gab ihm mahnende Worte mit auf den Weg: „Nichts rechtfertigt Gewalt gegen Frauen.“ (ls)