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Haftstrafe für prügelnden Ehemann (44) - Frau mehrfach misshandelt

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Gericht
Für Richter Andreas Weiß gibt es keinen anderen Ausweg. Er schickt den 44-jährigen Ehemann für ein halbes Jahr ins Gefängnis, was den Betroffenen verständlicherweise wenig erfreute. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Für Richter Andreas Weiß gibt es keinen anderen Ausweg. Er schickt den 44-jährigen Ehemann für ein halbes Jahr ins Gefängnis, was den Betroffenen verständlicherweise wenig erfreute.

Schlüchtern - Der Schlüchterner war von der Staatsanwaltschaft Hanau (Main-Kinzig-Kreis) wegen Körperverletzung angeklagt worden. Nicht zum ersten Mal soll er seine Frau angegriffen und verletzt haben. Aktuell ging es vor dem Amtsgericht Gelnhausen um einen Vorfall in den Abendstunden des 18. Februar dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Bergwinkelstadt.

Weil seine Frau für das Abendessen seiner Meinung nach zu viel Geschirr eindreckte, um die Mini-Pizzas und Hähnchen-Nuggets am Tisch zu servieren, rastete er aus und schlug sie. Dabei erlitt sie einen Riss des Trommelfells und Prellungen im Bereich der Wirbelsäule.

Main-Kinzig-Kreis: Haftstrafe für Ehemann aus Schlüchtern - Frau mehrfach geschlagen

Der Angeklagte räumte die Tat gleich zu Beginn ein, gab allerdings seiner Ehefrau die Schuld für den Exzess. Sie terrorisiere ihn permanent und schreie ihn häufig an. Außerdem störe ihn beispielsweise, dass ihre Katzen fortwährend die Wohnung verschmutzten und sie nichts dagegen unternehme.

Ganz anders die Version der 52-Jährigen. Als sie am Tattag nach Hause kam, sei er schon betrunken gewesen und habe Abendessen gefordert. Durch den lautstarken Streit sei schließlich ein Nachbar aufmerksam geworden, der schlichtend eingriff. Unter Alkoholeinfluss gebe es immer wieder Schwierigkeiten mit ihm.

Auch die alarmierte Polizeistreife hatte Probleme, mit dem Angeklagten zurecht zu kommen. Wegen des Alkoholkonsums und Sprachschwierigkeiten sei es schwierig gewesen, dem 44-Jährigen zu verdeutlichen, dass er nunmehr die Wohnung zu verlassen habe, sagte ein 31-jähriger Beamter im Zeugenstand. Eine Alkoholmessung ergab einen Wert von 1,38 Promille. (Lesen Sie hier: Zentimeterlange Narbe im Gesicht: 35-Jähriger nach Messerattacke vor Gericht)

Auch die im Gerichtssaal anwesende Bewährungshelferin bestätigte die Probleme wegen Sprache und Alkohol. Nach vorangegangenen Verurteilungen wurde sie ihm zur Seite gestellt. In der Verhandlung wurde bekannt, dass mittlerweile wegen Übergriffen weitere Anzeigen gegen den Mann anhängig sind.

Richter Andreas Weiß sprach von einer „Beziehung, die durch Gewalt geprägt ist“. Beim Angeklagten sei die Alkoholproblematik nicht aufgearbeitet. Nach eigenen Angaben trinke dieser täglich etwa vier bis fünf Bier sowie zusätzlich Schnaps. Auf Nachfrage des Vorsitzenden kündigten beide Eheleute an, zeitnah die Scheidung einreichen zu wollen. Allerdings will keiner der beiden die gemeinsame Wohnung verlassen.

Letztlich verurteilte der Vorsitzende den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ging damit noch einen Monat über die Forderung der Staatsanwaltschaft. Und Richter Weiß gab ihm mahnende Worte mit auf den Weg: „Nichts rechtfertigt Gewalt gegen Frauen.“ (ls)

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