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Sendung nicht herausgegeben: Handfester Streit zwischen zwei Frauen in Paketshop

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Pakete auf einem Band
Eine Paketshop-Mitarbeiterin wollte einer Frau ihr Paket nicht aushändigen. Es kam zum Streit, weshalb sich beide Frauen vor Gericht verantworten mussten. (Symbolfoto) © Tom Weller/dpa/dpa-tmn

Weil zwei Frauen in einen handfesten Streit gerieten, musste sich jetzt eine 68-Jährige vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen Körperverletzung verantworten. Letztlich wurde das Strafverfahren gegen die Freigerichterin ohne weitere Auflagen eingestellt.

Gelnhausen - Die 68-Jährige hatte dringend den Eingang eines Pakets erwartet. Als es dann zugestellt werden sollte, war sie allerdings nicht zu Hause. Also ging sie in den zugehörigen Paketshop, um es selbst abzuholen. Doch Fehlanzeige: Die 43-jährige Mitarbeiterin dort konnte keinen Paket-Eingang feststellen. So ging die Freigerichterin wieder nach Hause.

Doch auch bei weiteren Besuchen der 68-Jährigen in den kommenden Tagen war die Sendung nicht auffindbar. Da wurde die Frau ungeduldig, schließlich benötigte sie dringend den Inhalt der Sendung.

Main-Kinzig-Kreis: Handfester Streit - Paketshop-Mitarbeiterin gibt Sendung nicht heraus

Also ging die Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis mit einer Bekannten als Zeugin noch einmal in den Laden. Wieder wurde ihr gesagt, das Paket sei nicht da. Damit gab sich die Angeklagte dieses Mal allerdings nicht mehr zufrieden und schaute nach einem Streitgespräch unerlaubterweise selbst in dem Lagerraum nach – und stieß tatsächlich auf die Sendung. Diese wollte sie nunmehr mitnehmen, was aber der 43-Jährigen nicht Recht war.

Laut Staatsanwaltschaft gab es ein Gerangel, in dessen Verlauf die 68-Jährige die Kontrahentin mit der Hand im Gesicht traf. Die Getroffene ging daraufhin zu Boden. Vor Gericht zeigte sich die Beschuldigte reumütig. Sie hätte das Paket nicht eigenmächtig nehmen dürfen. Diese „unnötige Aktion“ tue ihr heute Leid.

Das Verhalten der 43-Jährigen habe sie jedoch in Rage gebracht. Als diese ankündigte, das Paket nicht herausgeben, sondern möglicherweise sogar zurückschicken zu wollen, sei sie ausgeflippt. (Lesen Sie auch: Machete unter Matratze, Kokain und Haschisch in Wohnung - FBI-Trick überführt Drogendealer)

Streit in Paketshop: Richter stellt Verfahren ohne Auflagen ein

Die Geschädigte beteuerte, das Paket zunächst nicht im Lager gefunden zu haben, weil der Bote dieses offenbar unter einer falschen Nummer abgelegt hatte. Das Verhalten der Angeklagten empfand sie als „aggressiv“. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau war die ganze Sache „unglücklich gelaufen“. Er sah es allerdings auch als bedenklich an, dass die Frau das Paket nicht herausgeben wollte. Das sei „an der Grenze zur Unterschlagung“.

Richter Andreas Weiß stellte das Strafverfahren letztlich ohne Auflagen ein, zumal die Angeklagte bislang ein straffreies Leben geführt hatte. (ls) 

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