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Welpe an Bahnhof misshandelt: Behörden ermitteln - Hund weiter in Obhut des Halters

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Von: Lena Eberhardt

Hundebiss (Symbolbild).
Anfang August kam es am Bahnhof in Salmünster (Main-Kinzig-Kreis) zu einem Vorfall, der Aufsehen erregte: ein Mann schlug und übergoss seinen Welpen mit Bier, weil dieser nicht aus dem Zug aussteigen wollte. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Er hat seinen Hundewelpen geschlagen und mit Bier übergossen. Jetzt ermitteln die Behörden gegen den 46-jährigen Halter aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Bad Soden-Salmünster - Anfang August kam es am Bahnhof in Salmünster (Main-Kinzig-Kreis) zu einem Vorfall, der Aufsehen erregte: Ein Mann schlug und übergoss seinen Welpen mit Bier, weil dieser nicht aus dem Zug aussteigen wollte. Die Behörden nahmen daraufhin die Ermittlungen gegen den Halter aus Bad Orb auf.

Main-Kinzig-Kreis: Misshandelter Welpe - Behörden ermitteln gegen Halter

Neben vielen Leserinnen und Lesern haben auch wir uns die Frage gestellt: Wie geht es nun mit dem Hund weiter? „Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises ist in der Angelegenheit tätig. Gemeinsam mit der Polizei und weiteren Behörden wird das weitere Vorgehen abgestimmt“, berichtet Frank Walzer, Pressesprecher des Main-Kinzig-Kreises, auf Nachfrage unserer Zeitung.

„Zu den Details und möglichen Optionen – wie ein Tierhalteverbot – können wir uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht äußern“, sagt Walzer. So bleibt der Hund vorerst in der Obhut seines Halter. Dabei ist die Misshandlung des Welpen kein Einzelfall in Hessen. Immer wieder werden Fälle von Tierquälerei publik wie beispielsweise der Fall des misshandelten Fohlens im Jahr 2020 in Wächtersbach.

„Jeder Fall ist höchst individuell und in der Regel auch sehr komplex“, so Pressesprecher Walzer. Dabei gebe es auch im Main-Kinzig-Kreis „Extremfälle“, die ein schnelles und direktes Eingreifen erforderten: „Darunter fallen zum Beispiel stark vernachlässigte, leidende Nutztiere in einem Stall oder eine hohe Zahl an Haustieren in einer ‚Messie-Wohnung‘.“

Sollte das Tierwohl nachweislich akut durch die Haltungsbedingungen gefährdet sein, schreitet das Veterinäramt laut Pressestelle unverzüglich ein. „In milderen Fällen gibt es ein behördliches Verfahren, in dessen Rahmen sich Tierhaltende äußern und beispielsweise auch den Nachweis darüber erbringen können, dass sie festgestellte Mängel abgestellt haben und somit das Tierwohl nicht länger gefährden“, betont Walzer.

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Sollte der Halter nicht den Forderungen der Behörden nachkommen, „gibt es neben der Aussprache des Tierhalteverbots und der Wegnahme von Tieren eine Vielzahl weiterer Sanktionen“, erklärt der Pressesprecher. „.Welche letztlich gerichtsfest greift, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.“

Wenn das Veterinäramt ein Entzug des Tieres anordnet, wird es bis zum Abschluss der behördlichen Verfahren übergangsweise an eine sichere Stelle untergebracht und dort versorgt. So soll sichergestellt werden, dass das Tierwohl nicht länger gefährdet ist. „Steht am Ende des Verfahrens ein Tierhalteverbot, dann gibt es für die betreffende Person keine Möglichkeit mehr, die Tiere zurückzuerhalten. Dann können die Tiere beispielsweise über ein Tierheim weitervermittelt werden“, so Walzer.

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