Dann war zunächst wieder Schluss. Bis zum dritten Fluchtversuch. Dieses Mal rannte er einen Waren-Aufsteller im Laden um und wurde zu Boden gerungen. Eine Streife der Polizei brachte die Lage schließlich unter Kontrolle. Bei der Durchsuchung des Mannes machten die Beamten eine gefährliche Entdeckung: In seiner Tasche fanden sie ein Taschenmesser mit aufklappbarer Klinge.
Der Beschuldigte beteuerte vor Gericht, er sei aus Angst getürmt. Er könne sein Handeln rückblickend selbst nicht verstehen. Das Messer sei nur ein Schlüsselanhänger gewesen. Mit diesem habe er zuvor eine Tür repariert. „Es tut mir leid. Ich wollte nicht klauen und nicht abhauen“, erklärte er.
In seinem Strafregister fanden sich zahlreiche Eintragungen: von gemeinschaftlicher Körperverletzung über Diebstahl, Widerstands gegen Polizeibeamte, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen bis Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr – teils mit Bewährungsstrafen. (ls)