Der Staatsanwalt hegte gewisse Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Wald-Geschichte. Und weil er auch zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes bei dem Angeklagten im Strafregister fand, forderte er eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Der Richter blieb mit seinem Urteil zwei Monate darunter. (ls)