1,5 Liter Apfelwein bei Prügelei intus - Schläge mit Eisenfeder nicht belegbar

Wie soll der Richter ein Urteil fällen, wenn das Opfer einer gefährlichen Körperverletzung nicht zur Zeugenaussage erscheint? Also blieb Richter Andreas Weiß am Amtsgericht Gelnhausen nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen.
Gelnhausen/Wächtersbach - Dieser 49-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Hanau beschuldigt, am 5. Oktober 2021 seinen Wohnungsnachbarn in einem Mehrfamilienhaus attackiert zu haben. Mit einer großen Eisenfeder soll er seinen 57-jährigen Kontrahenten mehrfach gegen den Körper geschlagen haben.
Dieser habe diverse Blutergüsse davongetragen. Für den Wächtersbacher stellte sich der Sachverhalt anders dar. In der Gemeinschaftsküche sei es zum Streit zwischen den beiden Bewohnern dieser Unterkunft in einem Stadtteil von Wächtersbach im Main-Kinzig-Kreis gekommen.
Main-Kinzig-Kreis: 1,5 Liter Apfelwein intus - kein Urteil nach Prügelei
In dessen Verlauf habe der 57-Jährige ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach ging er wohl auf sein Zimmer, gefolgt von dem Kontrahenten. Als er die Tür hinter sich schloss, trat der andere diese wohl ein und landete mitsamt der Tür auf dem Verfolgten.
Mehr noch: Laut dem 49-Jährigen würgte der Ältere ihn bis zur Bewusstlosigkeit. Unter der Tür liegend habe er gar nicht die Möglichkeit gehabt, mit der Feder zuzuschlagen (lesen Sie auch hier: Mehrere Autos in Flammen - Ermittlungen gegen 32-Jährigen wegen Brandstiftung).
Als eine alarmierte Streife eintraf, stellte diese jedenfalls das Eisenteil vorsichtshalber sicher, damit nicht noch mehr Unheil damit angerichtet wird (lesen Sie auch hier: „Ich wollte das ganze Haus abfackeln, weil ich es hasse“: Angeklagte (36) will sich im Gericht verletzen).
Im Polizeibericht ist ferner notiert, dass sich der 49-Jährige sehr unkooperativ zeigte. Auch einen Alkoholtest lehnte er ab. Vor Gericht räumte er allerdings ein, vor der Prügelei etwa 1,5 Liter Apfelwein getrunken zu haben. Der 57-Jährige hingegen habe sich ruhig und kooperativ gegenüber den Beamten gezeigt, heißt es in dem Einsatzbericht.
Vor den Schranken des Gerichts blieb der ältere Streithahn allerdings trotz Vorladung unentschuldigt der Verhandlung fern. Grund genug für den Vorsitzenden, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren ohne weitere Auflagen einzustellen. (ls)