Main-Kinzig-Kreis: Polizei kündigt Hausdurchsuchung bei bewaffnetem „Hobbygärtner“ vorher an

Wegen des Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Mann aus Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) vor der siebten Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.
Gelnhausen/Hanau - Außerdem muss der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis eine Strafe von 1500 Euro bezahlen und alle drei Monate zum Drogenscreening. Laut Richter Dr. Sascha Rüppel hatte die Kammer zuvor intensiv diskutiert, ob nicht – wie angeklagt – eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen erfolgt.
Main-Kinzig-Kreis: Bewährungsstrafe für bewaffneten „Hobbygärtner“
Staatsanwalt Matthias Pleuser sprach wegen Pannen am Rande des Verfahrens von einem „Fall aus dem Kuriositäten-Kabinett“ der Justiz. Der Arbeiter war im Jahr 2019 ins Visier der Drogenfahndung geraten, nachdem die Hausverwaltung aus seiner Mietwohnung den Geruch von Marihuana wahrgenommen hatte und dies meldete.
Mit richterlichem Beschluss ausgestattet, durchsuchten Polizeibeamte Mitte Oktober des Jahres die Räume. Zunächst stießen sie auf gut 800 Gramm Marihuana, das teilweise zum Trocknen auf dem Boden lag. Daneben fanden sie zwei Macheten, ein Wurfmesser sowie eine geladene Schreckschusswaffe, verbotenes Feuerwerk, eine Feinwaage, Gerätschaften zur Drogen-Aufbereitung und über 200 Euro Bargeld in Scheinen.
Der 33-Jährige bestritt den Drogenhandel kategorisch. Die Drogen seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen. Und er habe diese selbst angebaut. Er habe im Internet Zucht-Videos angeschaut sowie Samen bestellt, die er in Pflanzerde aus dem Baumarkt drückte und vier Pflanzen auf eine Höhe von rund 20 Zentimetern aufzog.
Main-Kinzig-Kreis: Angeklagter pflanzt Marihuana an Bahnstrecke aus
Diese setzte er anschließend an der Bahnlinie Richtung Hailer-Meerholz aus. Zwei Tage vor der Durchsuchung habe er die Ernte eingebracht. Die Fahnder machten in der Wohnung aber noch einen Fund: An der Rückseite der Schlafzimmertür hing eine stichfeste Schutzweste mit prall gefüllten Taschen. Darin steckten zwei Macheten, die geladene Pistole in einem Holster, Handschuhe und eine Maske.
Der Angeklagte beteuerte, die Gegenstände auf dem Flohmarkt aus einer Art Sammelleidenschaft erstanden zu haben. Den Staatsanwalt machte die „Rambo-Ausstattung“ stutzig, ebenso das aufgefundene Drogen-Equipment und die große Menge Marihuana.
Video: Darf man männlichen Hanf anpflanzen?
Allerdings stellte sich bei einer Untersuchung heraus, dass es sich um eine relativ schlechte Qualität handelte. Für den Angeklagten sprach, dass kein Verpackungsmaterial gefunden wurde und er nicht über eine „Gewalthistorie“ im Strafregister verfügte. Dennoch ist er vorbestraft: Zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einmal wegen eines Drogendeliktes.
Zwei Kuriosa am Rande: Vor der Wohnungs-Durchsuchung hatte die Justiz irrtümlich die Aktion schriftlich angekündigt. Doch der Beschuldigte nahm das Schreiben nicht ernst. Und die Gerichtsverhandlung musste bereits nach fünf Minuten abgebrochen werden, weil einer der beiden Schöffen zeitgleich zu einer weiteren Verhandlung im Landgericht eingeteilt war. Erst mit Ersatz ging es weiter. (ls)