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Masseur berührt Frau an Brust: 44-Jähriger muss 800 Euro Strafe zahlen

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Woman getting massage
Ein Masseur ist im Main-Kinzig-Kreis zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Frau unsittlich berührt hat. (Symbolbild) © Ruslan Olinchuk/dpa/Symbolbild

Wegen sexueller Belästigung ist ein 44-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch für ihn gefordert.

Gelnhausen - Damit fand ein Vorfall vom 22. Januar vergangenen Jahres sein juristisches Ende. Der Mann war angeklagt, bei einer 43-Jährigen – beide aus der Barbarossastadt im Main-Kinzig-Kreis – übergriffig geworden zu sein. Demnach soll er bei einer Massage der Frau – als er sich hinter ihrem Nacken aufhielt und sie vor ihm rücklings lag - ihre Brust aufgedeckt und sie in deren oberen Bereich berührt haben.

Main-Kinzig-Kreis: Masseur berührt Frau an Brust und muss 800 Euro Strafe zahlen

Im gleichen Moment stellte die Dame fest, dass der 44-Jährige sie nicht mehr wie zuvor mit zwei Händen, sondern nur noch einseitig massierte. Und sie nahm eine „Ruckelbewegung“ wahr. Obwohl sie die Augen zur Entspannung geschlossen hatte, wertete sie diese Wahrnehmung als „typische Bewegung beim Onanieren“. Nach einer kurzen Schockstarre schreckte sie nach eigener Aussage hoch, so dass auch die Bewegungen des Mannes abrupt endeten.

Das Opfer ist nach eigenen Angaben seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung und hat auch die Dienste der Opferberatung „Hanauer Hilfe“ in Anspruch genommen. Vor Gericht erschien sie in Begleitung von Freundinnen. (Lesen Sie hier: 41-Jähriger rastet unter Alkoholeinfluss völlig aus - Von vier Polizisten nur mit Mühe zu bändigen)

Der Angeklagte leugnete vor Gericht jegliche sexuelle Belästigung. Auch habe er sich nicht selbst befriedigt. Vielleicht habe die Dame bei der Behandlungstechnik etwas falsch verstanden. Es könne sein, dass er bei der Massage die Brust der Frau berührt habe. Jedoch habe er die ganze Zeit beidhändig massiert. Er wunderte sich, warum die 43-Jährige, wenn sie etwas störte, ihm das nicht gleich gesagt habe. Er habe schon viele Frauen massiert. Dabei habe es noch nie Beschwerden gegeben.

Nach Vorfall bei Massage: Opfer in psychologischer Behandlung

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau sah die Schuld des Mannes nicht als erwiesen an, weil die Frau das Onanieren nicht visuell wahrgenommen habe. Und für die „Ruckelbewegung“ könne es auch eine andere Erklärung geben. Sie beantragte daher Freispruch für den 44-Jährigen.

Anders die Sichtweise von Richter Wolfgang Ott. Die Zeugin sei absolut glaubhaft, ihre Aussagen nachvollziehbar und detailreich. Da sei nach seiner Einschätzung nichts erfunden. Außerdem seien die psychischen Folgen für die Frau und ihre anschließende Therapie zu berücksichtigen. Er verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten daher zu der Geldstrafe. Der 44-Jährige nahm das Urteil unmittelbar an. (ls)

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