Das Opfer ist nach eigenen Angaben seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung und hat auch die Dienste der Opferberatung „Hanauer Hilfe“ in Anspruch genommen. Vor Gericht erschien sie in Begleitung von Freundinnen. (Lesen Sie hier: 41-Jähriger rastet unter Alkoholeinfluss völlig aus - Von vier Polizisten nur mit Mühe zu bändigen)
Der Angeklagte leugnete vor Gericht jegliche sexuelle Belästigung. Auch habe er sich nicht selbst befriedigt. Vielleicht habe die Dame bei der Behandlungstechnik etwas falsch verstanden. Es könne sein, dass er bei der Massage die Brust der Frau berührt habe. Jedoch habe er die ganze Zeit beidhändig massiert. Er wunderte sich, warum die 43-Jährige, wenn sie etwas störte, ihm das nicht gleich gesagt habe. Er habe schon viele Frauen massiert. Dabei habe es noch nie Beschwerden gegeben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau sah die Schuld des Mannes nicht als erwiesen an, weil die Frau das Onanieren nicht visuell wahrgenommen habe. Und für die „Ruckelbewegung“ könne es auch eine andere Erklärung geben. Sie beantragte daher Freispruch für den 44-Jährigen.
Anders die Sichtweise von Richter Wolfgang Ott. Die Zeugin sei absolut glaubhaft, ihre Aussagen nachvollziehbar und detailreich. Da sei nach seiner Einschätzung nichts erfunden. Außerdem seien die psychischen Folgen für die Frau und ihre anschließende Therapie zu berücksichtigen. Er verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten daher zu der Geldstrafe. Der 44-Jährige nahm das Urteil unmittelbar an. (ls)