Pilotprojekt „Bürgerportal“: Meldeweg für Corona-Infektionen wird weiter digitalisiert

Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr im Main-Kinzig-Kreis nimmt als eines von drei Ämtern deutschlandweit an Pilotprojekt „Bürgerportal“ teil.
Main-Kinzig-Kreis - Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises nutzt seit kurzem eine neue Software, die bei der Datenübermittlung einer Corona-Infektion an das Robert-Koch-Institut eingesetzt wird. „Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für das Team im Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr bringt diese Neuerung einige Vorteile“, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.
Main-Kinzig-Kreis: Meldeweg für Corona-Infektionen wird weiter digitalisiert
Das Amt des Main-Kinzig-Kreises ist eines von drei Pilotämtern in ganz Deutschland, die das Programm „Bürgerportal“ der Firma Climedo Health GmbH nutzen. Dieses ergänzt als Schnittstelle das bisherige Programm „Survnet“, das vom Robert-Koch-Institut zur Übermittlung von Infektionsdaten zur Verfügung gestellt wird.
„Die neue Software ermöglicht den direkten Kontakt zu den Menschen. Diese können künftig zeitnah das Hinweisschreiben, was bei einer Coronainfektion zu beachten ist, als PDF erhalten, und haben dann zusammen mit dem PCR-Ergebnis alle notwendigen Nachweise gleich zur Hand, um sie bei ihrem Arbeitgeber einzureichen“, erklärt Dr. Wolfgang Lenz, Leiter des Amtes für Gesundheit und Gefahrenabwehr. (Lesen Sie hier: Telenotarzt geht in den Vollbetrieb: 24-Stunden-Rettungswagen nun dauerhaft digital aufgerüstet)
Und so funktioniert es: Erhält das Amt die Meldung über das Vorliegen einer Infektion, kann es per E-Mail oder SMS einen Link an die Betroffenen versenden, sofern diese beim PCR-Test Angaben zu Telefonnummer oder E-Mailadresse gemacht haben. „In einem ersten Schritt wird die Bereitschaft abgefragt, ob Daten übermittelt werden dürfen. In einem zweiten Schritt können die Bürgerinnen und Bürger über den von uns verschickten Link alle notwenigen Informationen an uns übermitteln und diese werden dann direkt in die Software Survnet übertragen. Der Vorteil für uns ist der Wegfall von Übertragungsarbeiten, die sonst viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger besteht darin, dass sie zeitnah alle Unterlagen zur Verfügung haben“, erläutert Dr. Lenz.
Personenbezogene Daten werden bei diesem Prozess nicht erzeugt und sind auch nicht notwendig. Ein Symptomtagebuch wird hierdurch ebenfalls nicht geführt. Es handelt sich um eine einmalige Dateneingabe und verpflichtet nicht zum dauerhaften Übermitteln von Daten. (ah)