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Mädchen (12) vor den Augen des Vaters missbraucht - Täter bekommt Bewährungsstrafe

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Ein Mann hat ein zwölfjähriges Mädchen vor den Augen ihres Vaters missbraucht. (Symbolbild)
Ein Mann aus Steinau (Main-Kinzig-Kreis) hat ein zwölfjähriges Mädchen vor den Augen ihres Vaters missbraucht. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Wegen sexuellen Missbrauchs eines zwölfjährigen Kindes ist ein 64-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann aus Steinau eine Geldstrafe von 300 Euro bezahlen und wird einer Bewährungshelferin unterstellt.

Steinau - Diese Angaben machte Peter Oberländer, Pflichtverteidiger des Mannes, im Anschluss der für Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) anberaumten Verhandlung. Zu dem Termin hatten Richterin Petra Ockert, die beiden Schöffen, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau und eben der Verteidiger vergeblich auf den Angeklagten gewartet.

Obwohl ihm die Ladung hierzu nachweislich zugestellt worden war, blieb dieser unentschuldigt fern. Also vertagte die Vorsitzende. Im Nachhinein erfolgte jedoch die Einigung zwischen den Prozessbeteiligten, die Tat mittels eines schriftlichen Strafbefehls zu ahnden. Dagegen hat der Beschuldigte die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen. (Lesen Sie auch: 69-Jähriger missbraucht Elfjährigen in Freizeitbad in Fulda)

Main-Kinzig-Kreis: Mann missbraucht Mädchen (12) vor Augen des Vaters

Nach Angaben des Verteidigers liegt der Vorfall schon einige Jahre zurück. Er soll sich im Jahr 2015 auf einem Wiesengrundstück im Raum Steinau zugetragen haben. Dort war nicht nur der Angeklagte zugegen, sondern auch das damals zwölfjährige Opfer und dessen Vater. Die beiden Männer waren schon im Vorfeld bekannt miteinander. Der heute 64-Jährige soll das Mädchen damals aufgefordert haben, ihn mit der Hand zu befriedigen. Dafür sollte sie 20 Euro erhalten. Dieser Forderung kam die Zwölfjährige in dem Auto des Beschuldigten auch nach - offenbar in Gegenwart des Vaters.

Damit dieser wegen des Missbrauchs keine Anzeige bei der Polizei erstattete, sollen sich demnach im Anschluss beide auf einen geschäftlichen Deal geeinigt haben, der dem Vater einen finanziellen Vorteil verschaffen sollte. Doch daraus wurde offenbar nichts. Deswegen ging der Vater des Mädchens rund fünf Jahre nach dem Vorfall doch zur Polizei und erstattete wegen des lange zurückliegenden Vorfalls Anzeige.

Zwölfjährige in Steinau missbraucht: Geschäftlicher Deal zwischen Vater und 64-Jährigem

Der 64-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter und in der Vergangenheit bereits zweimal wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden. Wegen eines Sexualdelikts war er aber noch nicht in Erscheinung getreten. Durch sein Fernbleiben blieb dem als Zeugin geladenen Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. (ls)

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