Der 64-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter und in der Vergangenheit bereits zweimal wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden. Wegen eines Sexualdelikts war er aber noch nicht in Erscheinung getreten. Durch sein Fernbleiben blieb dem als Zeugin geladenen Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. (ls)