Der Richter handelte umgehend. Zunächst verhängte er gegen die Säumige für ihr Fehlen ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, setzte die Verhandlung für eine Stunde aus und schickte eine Polizeistreife auf den Weg, die 35-Jährige zuhause abzuholen. Tatsächlich lieferten die Beamten die Dame kurz danach bei Gericht ab. Doch als die Verhandlung fortgesetzt werden sollte, fehlte nun der Angeklagte. Fast eine Viertelstunde musste der Vorsitzende warten, bis der 39-Jährige dann doch noch – sich entschuldigend – erschien. „Sie waren zwei Minuten vor der Verhängung eines Haftbefehls“, war Weiß wenig erfreut über solches Verhalten.
Die 35-Jährige machte dann als Ehefrau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Allerdings wunderte sie sich über das Schreiben, mit dem sie sich angeblich selbst beschuldigte. Das nahm sie mit Schimpftiraden gegenüber ihrem Mann zur Kenntnis.
Der wohnt im selben Haus wie sie, allerdings getrennt. Er ist arbeitslos und spielsüchtig. Früher hat er auch kräftig dem Alkohol zugesprochen. Nach eigener Aussage lebt er diesbezüglich nunmehr abstinent, allerdings konsumiert er jetzt Drogen.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war klar, dass der Angeklagte den Betrug begangen hatte. Beispielsweise sei er auf Rückfragen Ansprechpartner für den Käufer gewesen. Die finanzielle Abwicklung lief ebenfalls über sein Konto. Als Bewährungsversager könne nur eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Sein Verteidiger sah die Schuld seines Mandanten nicht als erwiesen an und forderte Freispruch.
Richter Weiß folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verhängte eine achtmonatige Haftstrafe. Der Angeklagte könne „von seiner kriminellen Lebensweise nicht Abstand nehmen“, stellte er konsterniert fest. (ls)