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Silvester im Main-Kinzig-Kreis: An diesen Orten gilt das Böllerverbot

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Laut der Hochrechnung einer Krankenkasse gab es zum vergangenen Jahreswechsel 40 Prozent weniger Notfälle nach Silvester-Unfällen als vor der Pandemie.
An belebten öffentlichen Plätzen im Main-Kinzig-Kreis ist das Zünden von Feuerwerk und Böllern verboten. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Um die Krankenhäuser zu entlasten kommt es an Silvester in ganz Hessen zu Einschränkungen. Auf belebten öffentlichen Plätzen im Main-Kinzig-Kreis ist das Zünden von Feuerwerk deshalb verboten.

Main-Kinzig-Kreis - Die Corona-Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis lag am Donnerstag bei 176,7 und damit deutlich niedriger als noch vor einer Woche (214,1). Allerdings bildet dieser Wert aufgrund der Feiertage und der daraus resultierenden Verzögerung bei den laborbestätigten Neuinfektionen die Lage nur unzureichend ab, heißt es in einer Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises.

Von den derzeit wegen weniger Tests und Meldungen nur eingeschränkt aussagekräftigen Daten zum Infektionsgeschehen solle man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen lassen, das belege die Entwicklung in anderen Ländern eindrücklich. "Wir müssen uns darauf einstellen, dass es ganz schnell losgehen kann und dann sehr stark wird." (Mit unserem Corona-Ticker für den Main-Kinzig-Kreis bleiben Sie immer auf dem Laufenden)

Main-Kinzig-Kreis: An diesen Orten ist Feuerwerk an Silvester verboten

Wichtigstes Ziel sei deshalb weiterhin, die Verbreitung der Omikron-Variante im Main-Kinzig-Kreis mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verlangsamen. Dies sei kein Selbstzweck, sondern notwendig, um das Gesundheitssystem nicht sprunghaft noch mehr zu belasten, als derzeit schon.

Ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Virusverbreitung in den kommenden Tagen ist die Regelung, dass an Silvester und Neujahr auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen keine Feuerwerkskörper ab Kategorie 2 abgebrannt werden dürfen. Der Main-Kinzig-Kreis hat deshalb die vom Land Hessen beschlossene Regelung umgesetzt und in einer Allgemeinverfügung all jene belebten Plätze und Straßen aufgelistet, die unter die Verbotsregelung fallen.

In Bad Orb handelt es sich dabei um: Ortsdurchfahrt L3199, K890, K887; Kreuzung Untertor - Knoten L3199, K890; Bahnhof, Bahnhofstraße und ZOB, Austraße; Salinenplatz von Touristinfo bis Eingang Kurpark; Molkeberg, Bereich Wartturm; Saline, Bereich außerhalb des Kurparks: Lindenallee bis Einmündung Jorststraße, Sauerbornstraße, Salinenstraße; Hof Sonnenberg, Bereich Milchhütte, soweit öffentliche Flächen; Parkplatz Haus des Gastes, Burgring.

Polizei-Kontrollen im Main-Kinzig-Kreis an Silvester - „Konsequent einschreiten“

In Bad Soden ist die Sebastian-Herbst-Straße (Blauer Platz, Bereich zwischen Einmündung Thermalstraße und Einmündung Turnerweg) und in Salmünster die Frankfurter Straße (Bereich Kreuzung Rückmühlenweg und Schwedenring) betroffen. In Gelnhausen gilt das Verbot in vier Bereichen der Innenstadt: Altstadt, Stadtgarten, Bahnhofsumfeld und Müllerwiese.

Folgende Bereiche sind in Steinau an der Straße betroffen: Parkplatz Mauerwiese; Bereich rund um das Rathaus , Am Kumpen; Parkplatz rund um die Halle am Steines; Autobahnbrücke Zufahrt Weinberg; Nordstraße; Kreuzung Brüder-Grimm-Straßen Ecke Seidenröther Str.; Am Kumpen.

Eine vollständige Liste findet sich unter mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/aktuelles_1/bekanntmachungen_1/2021_1/2021-62_Anlage_der_Allgemeinverfuegung_vom_22.12.2021.pdf

Damit die Menschen im Main-Kinzig-Kreis den Jahreswechsel sicher feiern können, wird die Polizei Südosthessen mit vielen Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein und das Augenmerk der Maßnahmen auf die Einhaltung der bestehenden Corona-Bestimmungen richten. „Insbesondere an publikumsträchtigen Orten werden wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden verstärkt Präsenz zeigen“, teilte die Polizei mit.

Video: Diese Regeln gelten in den Bundesländern an Silvester

Diese Regeln sind neben des Böllerverbots zu beachten: Aufgrund der seit 28. Dezember geltenden Kontaktbeschränkungen dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen. Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, gilt: Nur der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Auch im Freien gilt grundsätzlich für alle eine Maskenpflicht, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

„Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln, die im Übrigen keineswegs Bagatelldelikte sind und hohe Bußgelder nach sich ziehen können, werden wir konsequent einschreiten und dabei gleichzeitig einen kommunikativen Ansatz verfolgen“, kündigte die Polizei an. (ah)

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