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Im Rückwärtsgang über die A66 - Polizei stoppt Falsch-Abfahrer

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Polizeikontrolle
Die Strafe folgte auf dem Fuße - für mehrere Verkehrsteilnehmer, die an der Anschlussstelle Bad Orb/Wächtersbach im Baustellenbereich unerlaubterweise von der A66 abgefahren sind. (Symbolbild) © Paul Zinken/dpa/ZB/Symbolbild

Die Strafe folgte auf dem Fuße - für mehrere Verkehrsteilnehmer, die in der Nacht zu Mittwoch an der Anschlussstelle Bad Orb/Wächtersbach im Baustellenbereich unerlaubterweise von der A66 abgefahren sind und von der Polizei angehalten wurden.

Wächtersbach/Bad Orb - Aufgrund einer Streckensanierung ist die Fahrbahn in Richtung Fulda seit mehreren Monaten nur eingeschränkt befahrbar. Der linke Fahrstreifen in Richtung Fulda verläuft über die Gegenfahrspur und endet baulich getrennt erst hinter der Abfahrt Bad Orb/Wächtersbach.

Main-Kinzig-Kreis: Rückwärts über A66 - Polizei stoppt Falsch-Abfahrer

Ein Abfahren von der Autobahn ist somit ausschließlich über den rechten Fahrstreifen möglich, dieser war jedoch in der Nacht zu Mittwoch wegen der Bauarbeiten zusätzlich gesperrt. Wer im Bereich Bad Orb/Wächtersbach abfahren wollte, musste eine Ausfahrt früher - Gelnhausen-Ost - oder später - Bad Soden-Salmünster - nutzen. Autofahrer, die nicht aufgepasst hatten und bei Gelnhausen noch auf der linken Spur fuhren, konnten die A66 folglich erst in Bad Soden-Salmünster verlassen.

Einigen Verkehrsteilnehmern war dies offenbar jedoch egal. Sie setzten ihre Fahrzeuge nach dem Wieder-Einfädeln auf die reguläre Fahrbahn kurz hinter der Ausfahrt Bad Orb/Wächtersbach einfach einige Meter zurück - um verbotenerweise doch die angestammte Ausfahrt zu nutzen. Die Autofahrer wollten sich so offenbar einen größeren Umweg ersparen. „Da den Ordnungshütern der Autobahnstation Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) in der Vergangenheit hin und wieder solche zum Teil gefährlichen Fahrmanöver gemeldet wurden, postierten sie sich in der Nacht zu Mittwoch an der Abfahrt“, berichtet ein Pressesprecher der Polizei.

Wie die Polizei mitteilt, stoppten die Beamten in der Zeit von 23.30 bis 1 Uhr in der Nacht zu Mittwoch drei Pkw-Fahrer, die verbotenerweise über den Standstreifen rückwärts fuhren und dann die Ausfahrtspur nahmen. Auf die Rückwärtsfahrer kommt nun ein Bußgeld von mindestens 130 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zu. (Lesen Sie hier: Freispruch nach „Wildwest-Fahrt“ auf A66 - trotz Anzeige von Polizistin)

Zwei der Fahrer befanden sich noch in der Probezeit. Ein vierter Pkw-Fahrer hatte sogar komplett gewendet und war demnach als „Geisterfahrer“ auf dem kurzen Stück unterwegs. Ihn erwartet jetzt ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Beamten kündigten auch weiterhin Kontrollen an der Stelle an. (leb)

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