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Nach Schlägerei bei Shisha-Bar: 20-Jähriger zu Geldstrafe und Anti-Aggressions-Training verurteilt

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Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts
Nach einer Schlägerei bei einer Shisha-Bar wurde ein 20-Jähriger aus dem Main-Kinzig-Kreis wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

Nach drei Verhandlungstagen und der Anhörung von fünf Zeugen im Main-Kinzig-Kreis stand für Jugendrichterin Anna Schad das Urteil fest: Nach Jugendstrafrecht verwarnte sie einen 20-Jährigen kürzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Schlüchtern - Der Schlüchterner muss eine Geldstrafe von 200 Euro an die „Gelnhäuser Tafel“ bezahlen und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen. Die Vorsitzende erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit.

Die Schlägerei mit zwei Verletzten hatte sich im fränkischen Münchberg in der Nähe von Hof zugetragen. Dort war der junge Mann am 15. Oktober vergangenen Jahres auf Kneipentour. Im Laufe des Abends geriet er in einer Shisha-Bar mit einem anderen Gast in Konflikt. Dabei soll er seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Rangelei verlagerte sich in der Folge auf die Straße vor dem Lokal. Dort soll er dann einem anderen Mann mit dem Fuß gegen den Ellenbogen getreten haben.

Main-Kinzig-Kreis: 20-Jähriger nach Schlägerei bei Shisha-Bar verurteilt

Obwohl der Tatort in Bayern lag, musste sich der Angeklagte wegen der Zuständigkeit bei der Gerichtsbarkeit für Heranwachsende vor dem Amtsgericht Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis verantworten.

Der Angeklagte selbst konnte vor Gericht wenig zur Wahrheitsfindung beitragen. Er machte vorwiegend Erinnerungslücken geltend. Er habe seinerzeit eine stressige Zeit gehabt und sei an dem Abend etwas trinken gegangen – offenbar etwas zu viel und nur Hochprozentiges. (Lesen Sie hier: Main-Kinzig-Kreis: Herzlose Videos im Altenheim - Pflegerinnen vor Gericht)

An die Diskussion mit dem ersten Opfer konnte er sich noch erinnern und an eine Schubserei, an die Schläge nicht mehr. Da beteuerte er Filmrisse. Mehrfach betonte der 20-Jährige, dass er eigentlich ein friedvoller Mensch sei und „nie irgendwo Stress“ mache. Auch mit der Polizei habe er zeitlebens noch nie Probleme gehabt. Ansonsten schwieg er jedoch auf Fragen hin.

Angeklagter macht vorwiegend Erinnerungslücken geltend

Die Polizei nahm unmittelbar nach dem Vorfall eine Alkoholmessung bei ihm vor. Diese ergab einen Wert von rund 1,8 Promille, wie eine 24-jährige Polizeibeamtin aus Münchberg erklärte. Sie musste extra für ihre kurze Zeugenaussage frühmorgens gut 260 Kilometer nach Gelnhausen zurücklegen. Sie erkannte den Schlüchterner als Täter wieder und erinnerte sich, dass er seinerzeit „sehr betrunken“ gewirkt habe.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau sprach von einem „rücksichtslosen“ Verhalten des bislang nicht vorbestraften Angeklagten, da er sich trotz teilweise erheblicher Verletzungen nicht um die Verletzten gekümmert habe. Allerdings habe er sich später entschuldigt. (ls)

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